Autofahren mit einem Glasauge?
Darf man mit einem Glasauge noch Autofahren (oder Fahrradfahren)?
(Ein Mann mit einem Glasauge hat den sehnlichen Wunsch, wieder auf beiden Augen sehen zu können. Der Chirurg macht ihm große Hoffnungen: "Das lässt sich beim heutigen Stand der Medizin durchaus bewerkstelligen. Sie müssen nur noch einen Spender ausfindig machen, der Ihnen ein Auge opfert." Auf der Nachhausefahrt wird der Einäugige von einem rasanten Autofahrer überholt. Drei Kurven weiter knallt der schnelle Wagen gegen einen Baum, das Auto ist nur noch ein rauchender Trümmerhaufen. Der Fahrer ist tot. Blitzschnell erkennt der Einäugige seine Chance, zu einem neuen Auge zu kommen. Er zückt sein Taschenmesser, ein Schnitt, dem armen Verunglückten wird das überflüssige Glasauge verpaßt - und nichts wie zurück in die Klinik. Dort klappt auch die Transplantation zu aller Zufriedenheit. Am nächsten Tag wird der Verband entfernt, und glücklich, wieder auf beiden Augen zu sehen, greift der Patient zur Zeitung. Als erstes liest er die Schlagzeile des Tages: "Polizei steht vor einem Rätsel. Sportwagenfahrer mit zwei Glasaugen tödlich verunglückt ...")
9 Stimmen
7 Antworten
Wenn du die Frage ernst meinst, JA! Die Tochter von Bekannten hat einen angeborenen Augendefekt, und sie hat ein Glasauge. Sie fährt Rad und darf auch den Füherschein machen! Sie hat Probleme mit dem räumlichen Sehen, aber deswegen darf sie trotzdem am Straßenverkehr als aktiver Teilnehmer teilnehmen! PS: Der Witz ist zwar gut, alt, aber läßt mich doch an der Ernsthaftigkeit deiner Frage zweifeln!
Klar auf jeden Fall!
Ja, kenne einen der den Führerschein gemacht hat und das schon vor über 20 Jahren. Darf auch heute noch. Solange beim Sehtest nicht ein absolutes No Go für die räumliche Wahrnehmung rauskam und er/sie ihn besteht, kein Problem
Ein Glasauge ist ein körperlicher Mangel. Körperliche Mängel können aber ausgeglichen werden. Hierfür gibt es Auflagen oder Beschränkungen für den Fahrzeugführer. Diese werden im Führerschein eingetragen, nachdem die geeignetste Maßnahme durch einen Sachverständigen oder Arzt nach Untersuchung festgelegt wurde. Die Eignung zum Führen eines Kfz unter Auflagen wird somit zwar eingeschränkt, ist aber möglich.
Das ist vielleicht ein Unsinn! Wer glaubt so etwas?
Ja darf er. Lustige Geschichte noch dazu :D
Der Witz brachte mich auf die Frage! ...und bisschen Spaß schadet nie. ;)