Wie/Wodurch gibt es eine KostenÜbernahme oder Zuschuss von der K'Kasse o. Ähnliches für die alltägliche Lebenshilfe "elektr. Lattenrost"für ältereBedarfsperson?
Lt. Fragestellung. Aufgrund des Alters von Bedarfsperson benötigt. Wert: 300€ Standardausführung (ohne große Besonderheiten oder Zusätze) Bisher keinerlei Beantragungen in 60jahren u keine nennenswerten Arztbesuche, keine Kostenintensiven Erkrankungen
4 Antworten
Hallo baronandre,
Bett-Ausstattung wird in der Regel nicht erstattet sonders nur bedingte Hilfsmittel oder Zuschüsse
Jetzt kommt es darauf an worin die Lebenshilfe-Bedarf besteht und damit die Notwendigkeit.
Wenn es eine Höherlagerung beim Schlaf ist wegen Reflux(Sodbrennen), da gibt es z.B. auch Rückenstützkissen LWS.
Handelt es sich allerdings um einen elektrischen Pflege-Rahmen, dann macht es Sinn, diesen bei der KK zu beantragen.
Dann kann allerdings auch passieren, das Du ein kompl.Pflegebett gestellt
bekommst, was dann Eigentum der Krankenkasse bleibt.
Deine Vorgeschichte wie oft du die KK beansprucht hast, spielt dabei keine Rolle
Mit dem behandelnden Arzt sprechen, dieser weiß, welche Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden können.
Wende dich an die Krankenkasse,der älteren Bedarfsperson bzw. sein Hausarzt.
also so wie du das schilderst, dann gibt es gar nichts.
die Person hat ja scheinbar noch nicht mal einen Pflegegrad. und selbst der ist kein Garant für eine Bezuschussung.
die Kosten sind selbst zu tragen.