Wird man gezwungen behandelt zu werden?
Hallo, wenn man zum Beispiel Krebs hat, und dies die Ärzte mitbekommen, wird man dann gezwungen behandelt zu werden? Also das man operiert wird, oder kann man auch sagen, ich möchte lieber sterben so? Und wie ist es bei Kindern, entscheiden das die Eltern oder derjenige (kind) selbst?
7 Antworten
Nein. In Deutschland wird niemand dazu gezwungen sich behandeln zu lassen.
Nach dem relativ frischen Urteil vom Bundesverfassungsgericht, darf auch der Selbstmord nicht mehr verboten werden.
Es werden nur die Behandlungen gemacht, die Patientenwunsch oder vermutlicher Patientenwunsch sind. Mit vermutlichem Patientenwunsch ist der Fall gemeint, dass man sich selber dazu nicht äußern kann, z.B. Reanimation, Koma etc.
Falls man nicht möchte, dass man reanimiert wird o.Ä., sollte man für solche Fälle eine Patientenverfügung haben, die das festschreibt.
Es ist auch keine entweder-oder-Frage. Damit meine ich, dass man nicht nur zwischen Behandlung mit allem medizinisch möglichen und gar keiner Behandlung entscheiden kann, sondern auch etwas dazwischen. Um bei deinem Beispiel Krebs zu bleiben, kann man durchwegs sagen, dass man keine Chemotherapie, Strahlentherapie etc. möchte, aber trotzdem eine Schmerztherapie etc will.
Stichwort: Palliativmedizin
Das gilt für alle voll mündigen Personen. Bei unmündigen Personen (z.B. Kinder, geistig Behinderte ab einem gewissen Grad) entscheidet der Vormund über die Maßnahmen.
Natürlich ist es deine Entscheidung, ob du behandelt wirst.
Kinder haben diese Entscheidung nicht, solange sie noch nicht erwachsen sind.
Nein es wird keiner gezwungen. Es ist einzig und allein DEINE Entscheidung, bei Kindern entscheiden die Eltern.
Nein, als Erwachsener entscheidet man das grundsätzlich selber, ob und mit welchen Maßnahmen man behandelt wird. Bei Kindern haben die Erziehungsberechtigten die Gesundheitsfürsorge, sie entscheiden also darüber, allerdings, hat die Rechtsprechung entschieden, dass Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr selbstständig in gewisse medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese eben auch verweigern können, bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung wie Krebs, entscheiden aber wohl die Erziehungsberechtigten.
Bei Kindern kommt es darauf an, wie alt sie sind. Wenn Sie unter 18 Jahre sind, haben die Eltern ein Mitbestimmungsrecht. Sie handeln aber Meist zum wohl der Kinder.
Bei Krebs ist es etwas anders. Ich denke, da die Eltern wollen, dass das Kind noch lange lebt, entscheiden diese.