Zählt eine Sehschwäche offiziell als Behinderung?
5 Antworten
Wenn du von einer Sehschwäche im Sinne einer leichten Hornhautverkrümmung oder einer Farbschwäche sprichst, also die üblichen Gründe fürs "Brille tragen", dann zählt es nicht als eine Behinderung, in dem Sinne, dass du einen Behindertenausweis mit dir tragen müsstest. Auch wenn man im allgemeinen von einer "Sehbehinderung" spricht.
Sprichst du allerdings von einer Sehschwäche die fast an Blindheit grenzt, dann gilt es auch offiziell als eine Behinderung, bei welcher du einen Behindertenausweis mit dir führen musst.
So lange Du die Sehschwäche durch geeignete Sehhilfen (Kontaktlinsen, Brille) ausgleichen kannst, wird Dir mit Sicherheit kein Grad der Behinderung zu erkannt.
Es gibt drei Stufen der Sehbehinderung. Als Sehbehinderter gilt, wer auf dem besseren Auge trotz Brille eine Sehschärfe von weniger als 30 Prozent hat.Hochgradig Sehbehindert ist, wer mit dem besseren Auge weniger als 5 Prozent sieht und blind ist, wer weniger als 2 Prozent sieht. Je nach GdB steht auf dem Ausweis das Merkzeiche
(Quelle: www.onjoph.com)
Von was für einer Sehschwäche sprichst du denn?
Irgendwann zählt es wohl als Behinderung, aber dann bist du auch fast blind.
Nach dem Gesetz gilt, grob gesagt, als "sehbehindert", wer weniger als 30%,
"wesentlich sehbehindert", wer weniger als 10%,
"hochgradig sehbehindert", wer weniger als 5% und
"Blind", wer weniger als 2% sieht.
Sei froh, das du das nicht hast.
Wichtig ist dabei noch der Zusatz; mit bzw. trotz bestmöglicher Korrektur durch Brille oder Contactlinse.