Zahlr die Privathaftpfliucht für ein verlorenens Leih-Hörgerät des Hörakustikers?
Habe ein zur Probe getragenes Leih-hörgerät des Hörakustikers verloren. Meine Privathaftpflichtversicherung will den gemeldeten Schaden nicht übernehmen. Begründet wird die Ablehung gem. Ziffer 7.6 der Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, wonach Schäden an fremden Sachen, die der VN gemietet, gepachtet, geliehen..hat..ausgeschlossen Schäden, die durch das Abhandenkommen von Sachen entstehen. Der Hörakustiker nimmt mich für den Verlust des Hörgerätes in Haftung.
Was soll ich jetzt tun ?
5 Antworten
Hallo docrud, es gibt Fälle, da beteiligt sich die Versicherung, auch wenn ein solcher Schaden laut der Versicherung nicht abgedeckt ist. Am besten, Du sprichst noch mal bei Deiner Haftpflichtversicherung vor.
Wenn das nicht hilft - versuche, die mit Deinem Hörakustiker zumindest einen guten Preis auszuhandeln, denn schlussendlich brauchst Du ja ein Hörgerät - und er möchte Dich ja vermutlich gerne als Kunden behalten.
Vielen Dank
Da mußt Du schon selbst zahlen, die Bedingungen der privaten Haftpflicht sind absolut eindeutig und in diesem Punkt gibt es auch keine Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Deine eigenen Sachen sind gegen "Verlieren" auch nicht versichert und geliehene Sachen behandelt man üblicherweise mindestens genauso sorgfältig wie das eigene Eigentum.
Vielen Dank
Es gibt Haftpflichtversicherungen, die zahlen den Verlust von geliehenen Gegenständen, somit auch geliehene Hörgeräte. Diese Versicherungen sind nicht zwingend teurer als andere, einfach nur besser.
Da bleibt nur BEZAHLEN oder SUCHEN, FINDEN und zurückgeben
Danke
Selber den Schaden bezahlen
Danke
Danke