Zahlt die ges. KV (Barmer) jetzt nicht mehr bei Zahnfüllungen?

5 Antworten

Normalerweise zahlt die gesetzlich KV Zahnfüllungen - die obligatorische Amalgam-Füllung jedenfalls. Wenn Dein Sohn vor die Wahl gestellt wurde, dieses oder jenes zu nehmen und sich für eine teurere Variante entschieden hat... na, ist die Frage, wie alt Dein Sohn ist, ob er das ohne Rücksprache entscheiden durfte.

Kommt darauf an, ob das Kind volljährig ist. Der Zahnarzt muss schon vorher fragen, ob man die zuzahlungspflichtige Füllung möchte. Was sagt denn das Kind dazu? Wurde es gefragt? Die Kasse zahlt meist nur die einfachste Variante.

LucieTommy  28.01.2012, 13:10

bibi, mit 16 sind die Kids doch schon eingeschränkt geschäftsfähig - meinst Du nicht, dass das eventuell auch schon reicht, um selbst entscheiden zu dürfen?

Agnes10 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 13:12
@LucieTommy

So gesehen ja, aber hier ist das Kind über die Eltern versichert und also gar nichts zu entscheiden!

LucieTommy  28.01.2012, 13:15
@Agnes10

Agnes, DA wäre ich mir nicht so sicher! Wird wohl wirklich das Beste sein, wenn Du Montag mal bei der Krankenkasse anrufst. Oder Du schreibst denen gleich eine Mail.

bibi8888  28.01.2012, 13:15
@Agnes10

ja, das sehe ich auch so. Der Arzt hätte bei euch nachfragen müssen. Wer zahlt, schafft an....oder? :-)

LucieTommy  28.01.2012, 13:24
@bibi8888

Na, ist eben die Sache, von welcher Seite man das sieht: ein 16jähriger darf sich ja auch schon selbst für eine OP oder so entscheiden, richtig? Und Anschaffungen in einem gewissen Rahmen darf er auch machen, stimmts? Wenn man also die Füllung als "Anschaffung" sieht, dann hätte er schon das Recht, die selbst zu tätigen, diese Anschaffung. "Freundlicherweise" wird ihm aber der Kassenanteil angerechnet, so dass es "nur" 75 Euro sind...

Jetzt würde mich doch glatt interessieren, an wen der Brief adressiert war!

Agnes10 
Beitragsersteller
 29.01.2012, 10:24
@LucieTommy

An meinen Mann, weil er darüber versichert ist!

LucieTommy  29.01.2012, 10:37
@Agnes10

Hm, dann finde ich das tatsächlich jetzt auch seltsam - die Rechnung hätte dann meines Erachtens auch direkt an Deinen Sohn gehen müssen... Sehr mysteriös! Magst Du berichten, was Du herausfindest? Würde mich wirklich interessieren. Liebe Grüße!

Agnes10 
Beitragsersteller
 28.01.2012, 13:09

Kind ist minderjährig und wurde nicht gefragt. Ob Kind nun ja oder nein sagt, wäre ja völlig egal, da es eh nicht entscheiden darf

Die Krankenkasse bezahlt im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen und zementfüllungen ( Glasionomerzement ). Kunststoffüllungen im Seitenzahnbereich werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. Im Frontzahnbereich werden Kunststoffüllungen von den Krankenkassen bezahlt. Kläre das auf jeden Fall in der Praxis.

ruf doch einfach mal bei der Barmer an. eigentlich sind die ja eher Großzügig... vielleicht ist es nur ein Missverständnis...?

Arzt & Kasse ansprechen. Ich denke mal, dass bei einem Kind zuerst die Eltern gefragt werden müssen.