Zahnarzt bei Drogen Schweigepflicht?

11 Antworten

Das du ab und zu Drogen nimmst solltest du aufjendefall deinem ZA mitteilen.

Es kann im schlimmsten Fall zu Wechselwirkungen zwischen der Droge und der Anästhesie geben.

Natürlich wird er keinem sagen dass du das Zeug konsumierst, was du in der Praxis über deinen Patienten erfährst, bleibt in der Praxis. Und jeder der er mit in die Außenwelt schleppt bzw es verbreitet kann mit bis zu 1 Jahr Freiheits-, oder Geldstrafe verurteilt werden.

Jeder Angestellter und auch Zahnarzt kennt das Gesetzt und hat die Schweigepflichtserklarung unterschrieben.

Sag es aufjendefall oder lass die Droge am besten weg :D

Lg

Das kommt auf die Art der Betäubung an. Wenn es eine Narkose gibt, ist es für Deine Gesundheit wichtig dass Du es ihm sagst, er wird es nicht weitergeben.

Jeder Zahnarzt hat genauso wie ein Arzt eine umfassende Schweigepflicht über alle Belange seiner Patienten, die er im Rahmen der Behandlung erfährt.

Vgl.: § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Es ist zu empfehlen dem Arzt alles zu sagen, damit er das Narkosemittel dem entsprechenden anpasst. Du bist volljährig also sollte das kein Problem sein (Schweigepflicht).

Jeder Stoff, der in den Körper gelangt, wird dort verstoffwechselt. Führt zu Abbauprodukten; am Abbau beteiligt sind immer Enzyme etc. All dies kann auch die Narkosemittel beeinflussen.

Deshalb solltest Du es Deinem ZA sagen oder auf eine Betäubung verzichten.