Zahnschiene - Kosten?

4 Antworten

Ich hab 1x für eine Knirscherschiene 100€ bezahlt, die war etwas dicker und stabiler. Es gibt auch einfache dünne Schienen, einige ZÄ stellen dafür keine Privatrechnung.
Ich rate Dir dringend morgen dort an zu rufen und zu fragen ob ein Eigenanteil auf Dich zu kommt und in Zukunft solltest Du immer vorher fragen, bevor Du Dir etwas machen lässt. Leider gibt es ZÄ die ihre Patienten über Kosten nicht vorher informieren.

Hallo kittykatze90.

Eine Schiene wie du sie beschreibst bekommst du auf jeden Fall von der Krankenkasse bezahlt.

Dein behandelnder Zahnarzt stellt einen Antrag bei deiner Krankenkasse und nach Genehmigung kanns losgehen ( hab in 12 Jahren Abrechnungsarbeit in Zahnarztpraxis noch keine Nicht-Genehmigung erlebt ). Abgerechnet wird direkt zwischen Zahnarzt und Abrechnungsstelle.

Allerdings besteht die Möglichkeit sogenannte Funktionsanalysen was das Kiefergelenk betrifft in Anspruch zu nehmen. Dabei wird genau die Lage des Kiefergelenks bestimmt und mittels Vermessung die optimale Position bestimmt und danach die Schiene gefertigt. Diese Leistungen wären dann Privatleistungen, für die dir der Zahnarzt aber einen Kostenvoranschlag aushändigen muss/ den du mit deiner Unterschrift bestätigst.

Aber das sind wie gesagt zusätzliche Leistungen, die Schiene ist auf jeden Fall über Krankenkasse abzurechnen.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen:-)

also ich trage auch so eine schiene, die so um die 200 euro gekostet hat- die musste ich auch selbst bezahlen.

kittykatze90 
Beitragsersteller
 08.06.2011, 22:10

und der kann die einfach so bestellen ohne mir etwaige Kosten mitzuteilen?? o.o ist das überhaupt rechtens?

Hallo,

eine Schiene bei Kiefergelenkserkrankungen wird in der Regel von der Krankenkasse bezahlt.

Ausnahmen können sein:

  • aufwändigere Schiene als notwendig: dann sind die Mehrkosten privat zu zahlen

  • es besteht überhaupt keine Behandlungsnotwendigkeit

In den drei Fällen hat der Behandler einen Vorschlag über eine Privatleistung zu machen. Sonst werden alle notwendigen Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet (für die restlichen Leistungen hat der Zahnarzt dann keinen Vergütungsanspruch). Wenn man beim Arzt/Zahnarzt etwas unterschreibt, sollte man sich genau durchlesen, was man unterschreibt.

Gruß

RHW