Anwartschaft AOK bei längerem Auslandaufenthalt
Hallo,
ich bin derzeit arbeitslos und über das Arbeitsamt in der AOK gesetzlich verischert. In 3 Wochen möchte ich gerne einen 3 monatigen Urlaub in Asien machen und melde mich hierfür beim Arbeitsamt ab. Mein Wohnsitz in Deutschland bleibt bestehen. Im Ausland bin ich durch eine Auslandskrankenverischerung der Hanse-Merkur versichert.
Meine Krankenversicherung in Deutschland (AOK) hat mir jedoch mitgeteilt, dass ich mich trotz meines Auslandaufenthalts in Deutschland freiwillig verischern muss und das dies rund 160€ im Monat kostet. Eine Anwartschaft (40€ pro Monat) kann ich nicht abschließen, da ich noch einen Wohnsitz in Deutschland habe und privat ins Ausland reise.
Gibt es irgendeine Möglichkeit die monatlichen Kosten von 160€ zu umgehen z.B. durch einen Wechsel der Krankenkasse? Hierbei käme mir dann aber vermutlich die 2 monatige Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkassen in die Quere...?
Gruß Christian
6 Antworten
Da jemand via google etc. auf diesen Thread stoßen könnte, möchte ich noch mal kurz aufklären wie es für mich aufgegangen ist:
Laut Gesetz: bin ich verpflichtet mich in Deutschland (in diesem Fall: freiwillig gesetzlich) zu versichern, solange ich einen Wohnsitz in Deutschland gemeldet habe.
In der Praxis: Ich habe 10 mal bei der Hotline angerufen, bis ich die Antwort gehört habe, die ich haben wollte. Die erste Dame die mir versicherte, dass ich keine KV in Deutschland während meiner Abwesenheit brauche, habe ich um eine schriftliche Bestätigung hierzu gebeten und auch bekommen.
Bei meiner Rückkehr habe ich dann ein Rückflugticket nach Deutschland vorgezeigt und musste mich ab meinem Rückreisetag wieder verischern. Dies geschah in meinem Fall durch das Arbeitsamt.
Es kommt also auch bei den Krankenversicherungen darauf an, wen man fragt. Einfach lange genug rumtelefonieren/fragen, dann bekommt man schon irgendwann die richtige Antwort und die lässt man sich dann schriftlich geben...:)
Das ist sehr interessant. Bisher habe ich bei Reisen nach China auch meinen KV Beitrag weiter gezahlt, gleiche Aussage wie bei dir (ist auch AOK). Die nächste Reise steht an und diesmal wird ist ein halbes Jahr geplant, da kommt dann schon eine unangenehm hohe Summe zusammen.
Ich kann der KV diesmal wohl klarmachen, das ich Geschäftlich in China bin - aber idealerweise würde ich mir die Anwartschaft auch sparen.
Ich werde auch mal die Hotline versuchen. Vielleicht geht es ja inzwischen etwas einfacher? sind immerhin gute zwei Jahre vergangen. ;)
Also, so kurz wie möglich. bin bei der AOK freiwillig versichert,zahle im Monat ca.160 €,-bin Rentner - bin für ein halbes Jahr in Asien,-nehme die Anwartschaft für das halbe Jahr Ausland in Anspruch, das heißt ich zahle monatl. knapp 50€ statt 160€, wenn ich wieder in D. läuft meine Versicherung, automatisch mit 160€ weiter, mußt natürlich beweisen etwas einreichen z.B. genau von wann bis wann du weg bist ( Visa,Flugbestätigung etc.)-bist also in deiner K-kasse in dieser Zeit nicht versichert, Ich habe dann eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen die kostet mir pro Tag dann 0,80€,und damit kann ich leben.
Wenn du mit einer Reisekrankenversicherung im Ausland bist, ist AOK in Deutschland ja immer noch im Risiko. Bei einer Erkrankung im Ausland wirst du nach Deutschland zurück gebracht und stellst dann einen nicht unerheblichen Kostenfaktor für die AOK dar. Diese muss dann dein Folgebehandlungen tragen, da sie dir ja nicht kündigen kann.
Ein Krankenkassenwechsel macht da keinen Sinn, da die Bedingungen immer die gleichen sind.
Hallo,
ggf. auf diese Quelle berufen:
.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf
Dann ist nur noch das Problem mit der Kündigungsfrist. Ggf. kann hier das Folgeproblem einer falschen Beratung ("sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch") hilfreich sein.
Gruß
RHW
Gibt es irgendeine Möglichkeit die monatlichen Kosten von 160€ zu umgehen z.B. durch einen Wechsel der Krankenkasse?
Nein.
Da du offiziell noch deinen Wohnsitz in Deutschland hast.