In Deutschland wird „Sportmedizin“ im Rahmen einer fachübergreifenden ärztlichen Zusatz-Weiterbildung vermittelt (Zusatzbezeichnung Sportmedizin).
Die Vergabe der Zusatzbezeichnung Sportmedizin erfolgt über die Landesärztekammern unter Voraussetzung einer Facharztanerkennung, der Absolvierung einer der nachfolgend genannten Weiterbildungswege und eines abschließenden Kenntnisnachweises durch Prüfung.
Sie hat 12 Monate in einer sportmedizinischen Einrichtung unter Leitung eines von der zuständigen Ärztekammer ermächtigten Weiterbildungsbefugten zu erfolgen. Dabei ist schwerpunktmäßig der Lehrstoff des physiologisch-internistisch-kardiologischen sowie der chirurgisch-orthopädisch-traumatologischen Bereiche zu vermitteln.
Nach Absolvierung der vorgeschriebenen Qualifikationen, einschließlich der Facharztprüfung in einem der medizinischen Fächer, legt der Arzt die Prüfung zur Zusatzbezeichnung Sportmedizin bei einem Prüfungs-Gremium der zuständigen Ärztekammer ab.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzbezeichnung_Sportmedizin