Homöopathika gelten als nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Seit 2012 dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, sogenannte OTC-Arzneimittel, erstatten.
Bemerkenswert ist, dass die Krankenkassen vor allem die Kosten für homöopathische und anthroposophische Präparate sowie pflanzliche Arzneimittel übernehmen. Andere OTC-Arzneimittel werden in der Regel nur für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren erstattet.
Nicht-pflanzliche OTCs für Erwachsene werden so gut wie nie erstattet. Ob das Traumeel von deiner Kasse also anerkannt wird, musst du einfach prüfen lassen. Es hat ja einige pflanzliche Bestandteile - allerdings auch noch andere, die allerdings in homöopathischer Dosis (die man vergessen kann). Die meisten Krankenkassen fordern für die Erstattung der Medikamente ein ärztliches Rezept. Dieses muss der Versicherte zusammen mit der Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.
Der Umfang der Satzungsleistungen beträgt pro Versichertem in der Regel zwischen 80 und 150 Euro im Jahr. Bei vielen Kassen müssen die Versicherten zuzahlen.
Deshalb: Einfach einmal zur Erstattung zusammen mit dem Rezept einreichen und prüfen lassen.