Ich habe Manuelle Therapie (MT) und Krankengymnastik am Gerät (KGG) vom Arzt verschrieben bekommen und als ich in der Physio die Termine gemacht habe, musste ich einen Vertrag mit den Kosten unterschreiben. Kosten pro Anwendung - MT = 26,00 €; KGG = 40,00 €. Als ich die Rechnung bei meiner Kasse / Beihilfestelle eingereicht hatte, wurden für MT 22,50 € anerkannt und für KGG 35,00 € anerkannt und vergütet. Auf meine Nachfrage bekam ich zur Antwort, dass der Innenminister seit 25 Jahren die Beihilfe nicht erhöht hat, deshalb muss der Beihilfeberechtigte zuzahlen. Meines Wissens bekommen die Physiotherapeuten bei Kassenleistungen weniger Vergütung als den Beihilfesatz. Die Behandlung unterscheidet sich nicht von der des Beihilfeberechtigten. Ich habe dies bei der KGG mitbekommen. Mir kommt es vor als wenn hier Verluste aus dem Kassenleistungen mit den Privatpatienten ausgeglichen werden sollen.