Warum muss ich als Beihilfeberechtigter für Physio mehr bezahlen als der Kassenpatient?
Ich habe Manuelle Therapie (MT) und Krankengymnastik am Gerät (KGG) vom Arzt verschrieben bekommen und als ich in der Physio die Termine gemacht habe, musste ich einen Vertrag mit den Kosten unterschreiben. Kosten pro Anwendung - MT = 26,00 €; KGG = 40,00 €. Als ich die Rechnung bei meiner Kasse / Beihilfestelle eingereicht hatte, wurden für MT 22,50 € anerkannt und für KGG 35,00 € anerkannt und vergütet. Auf meine Nachfrage bekam ich zur Antwort, dass der Innenminister seit 25 Jahren die Beihilfe nicht erhöht hat, deshalb muss der Beihilfeberechtigte zuzahlen. Meines Wissens bekommen die Physiotherapeuten bei Kassenleistungen weniger Vergütung als den Beihilfesatz. Die Behandlung unterscheidet sich nicht von der des Beihilfeberechtigten. Ich habe dies bei der KGG mitbekommen. Mir kommt es vor als wenn hier Verluste aus dem Kassenleistungen mit den Privatpatienten ausgeglichen werden sollen.
2 Antworten
Die Einschätzung, Beihilfesätze lägen über den Sätzen der gesetzl. Kassen ist leider nicht mehr richtig. Seit dem 1.4.2018 liegen die Vergütungen der gesetzlichen Kassen auf - und teilweise über - dem Niveau der Beihilfesätze. Dr liegt liegt darin, dass , die GKV-Sätze im letzten Jahr in zwei Schritten bis zu 60% erhöht wurden.
Die Beihilfesätze stagnieren dagegen immer noch auf dem Niveau von vor ca. 10 Jahren.
Da Beihilfeempfänger Rechnungen erhalten und diese selbst zahlen, gelten sie formal für Physiotherapeuten als Privatversicherte bzw. "Selbstzahler". Somit sind für Beihilfesätze durch die Physiotherapeuten gerechtfertigter Weise Privatpreise aufzurufen, die tatsächlich über den GKV-Preisen liegen (dürfen), und zwar je nach Region 1,8 bis 2,3-fach über den GKV-Preisen (ähnlich wie bei den Ärzten).
Die Physiopraxen sind nicht verpflichtet, die Preise für Beihilfeversicherte an die Höhe der Erstattung durch die Beihilfe anzupassen, auch wenn das immer noch viele Patienten fälschlicherweise annehmen. Vielmehr ist es so:
Für die Differenz zwischen dem, was die Beihilfe für die Leistungen erstattet, und dem, was der Physiotherapeut berechnet, ist der Versicherte, also der (beihilfeversicherte) Patient verantwortlich. Dies ist durch viele Gerichtsurteile bestätigt worden. Es ist doch klar, dass ein Physiotherapeut heute nicht mehr zu den Preisen arbeiten kann, wie vor 10 bis 25 Jahren. Beifhilfeempfänger müssen also zuzahlen - oder sollten sich mal fragen, warum ihr Arbeitgeber seit 25 Jahren den Zuschuss für Physiotherapieleistungen nicht erhöht hat.
Hallo Jule.
wenn es um Zuzahlungen usw. geht gibt es zwischen den Kostenträgern also Gesetzliche Krankenkassen und BGs eine Art Vertragliche Regelung.
Bei der GKV heisst das der Physiotherapeut bekommt für die Behandlung X eine bestimmt Zuzahlung vom Patienten und rechnet den Rest mit der GKV ab.
Bei Privatpatienten bzw. Beihilfeberechtigten ist das jeweils in den Physiotherapiepraxen geregelt da gibt es keine vertraglichen Regelungen im dem Sinne.
Gruss Stephan
Nun Winherby habe ich von Dir etwas anderes erwartet N E I N. Aber das ist schon OK so sonst würde ich Dich ja gar nicht mehr erkennen.
Danke mit Deiner Empfehlung > wenn man keine Ahnung hat, einfach mal: Fresse halten!" ;Nun evtl. ist das ja der typische Kölner Dialekt ich weis das nicht. Ja und ansonsten Nuhr - Bildzeitung.....
Nun da muss man an einen Carpetbagger denken! Also Winherby nichts Neues im Westen
Nun dies war gemeint (also kein Kartell)
Genau so sieht es bei den Berufsgenossenschaften aus. Da braucht man nur die Rückseite der Verordnung zu lesen. Da stehen genau die Zeiteinheiten mit den Nummern drauf.
Also dann bis zum nächsten Mal!
Hallo Stephan, mein Gudster,
da hast Du aber wieder fleissig gegooglet, - muss man ja auch, wenn man über´s angefragte Thema nix weiss, aber trotzdem was schreiben will. Auf diesen Fakt, bezog sich der Hinweis auf Nuhr.
Ansonsten wäre es ja wirklich klasse, wenn Du endlich mal dazu übergehen würdest, das was Du meinst, dann auch genauuu sooo zu schreiben.
So, wie Du es formuliert hast, gibt es einen Vertrag zwischen BGn und der GKV. Gemeint hattest Du aber wohl, dass es einen Vertrag zwischen den Leistungserbringern und diesen Kostenträgern gibt. Ich frage mich, warum schreibst Du das denn dann nicht so? Durch verdrehen von Subjekt, Objekt und Satzaussage, sowie zusätzlich falsche oder fehlende Interpunktion, sowie falsche Groß-/Kleinschreibung, bekommen die Sätze in unserer Sprache u.U. eine völlig andere, oft gegensätzliche Bedeutung. Das muss man halt wissen und beachten, wenn man etwas schreibt. Wenn dann auch noch Unwissenheit dazu kommt, und deshalb das Ergooglete in falschem Kontext verwendet wird, ja dann wird´s halt desaströs.
Und wenn hier einer ein Carpetbagger ist, dann ja wohl Du, ich habe schließlich 40 Jahre in diesem Beruf gearbeitet, den Inhalt Deines o.g. GKV-Links kann ich sinngemäß auswendig, - und Du???
Und ich halt meine Fresse zu allen Themen, über die ich nichts weiss, hier auf GF genauso, wie in vielen anderen Foren. Darum bin ich in keinem Handarbeits-, oder Strickforum, bin in keinem Blumenpflegeforum, bin in keinem Kochforum, und bin in ganz vielen anderen Foren nicht zu anzutreffen. Du ahnst warum? Weil ich von solchen Dingen nichts weiss und nicht beizutragen hätte. Du ahnst bereits, welche Frage ich jetzt an Dich habe?.....
Nun ja wenn man hat ein paar Bücher wie Duale Reihe Anatomie 2. Auflage sowie Kompaktatlas – Menschlicher
Körper udgl.. Ja und da wir Laien sind. müssen
wir auch einmal Google bemühen.
Das braucht man natürlich nicht wenn ausschließlich die
Frage steht wie kann ich ein wenig stacheln! Da google man ein wenig bei You Tube wegen der Argumente und schon ist die Sache geritzt
Also ob man nun speziell nach den super Aussagen von Nuhr
googelt oder nach Fachbegriffe ……
Ja ich muss Dir recht geben mein Deutsch ist nicht so perfekt wie Deins! Wo doch Interpunktion sowie falsche Groß-/Kleinschreibung udgl. das grosse Thema. hier ist. Vor allem wenn man den Text auch per Handy eingeben kann. Ja und irgendwann übernimmt
man das Ganze! Nun ja man ist schon ein
paar Tage aus der Schule und der Oberlehrer motzt auch nicht mehr.
Nun ich weis auch nicht wie da geschrieben wird -> ob mein Gudster oder mein Gutster welches ist nun richtig? Allerdings ist der Begriff hier am Bodensee nicht ganz so geläufig!
Ja und wir halten ja auch unser Deutsch hoch man braucht nur
einmal durch die Innenstadt von München, Köln udgl. zu gehen, ob das Denglisch besser ist keine Ahnung.
Es ist absolut klar, dass man als Fachmann wenn man jeden Arbeitstag damit (GKV - Verordnungen) zu tun hat, die Zusammenhänge wissen muss. Vor allem wenn das ein wichtiger Teil der Arbeit ist.
Mir ist schon klar das Du in keinem Handarbeits-, oder Strickforum, Erbsenzählforum , Vampirforum odgl. bist. Warum sollte es eine Schande sein wenn man als Laie sich alle Quellen nutzbar macht! Etwas anderes ist wenn man direkt kopiert!
Wie das bei einigen Dr. passiert ist. wie die Medien berichtet haben.
Mitunter ist es auch gut wenn man noch etwas im Internet findet egal ob bei Google oder Metager. Denn wenn eine Quelle z.B. ein Archiv baden geht wird man nicht alles retten können.
Ja Fragen haben wir wohl alle immer wieder,. man könnte sich
z.B. fragen um was es hier wirklich geht es
Ich sehe jetzt schon Jemand breit grinsen, wenn von mir die Antwort käme ich muss mir das nicht antun und Tschüss. Ich wäre dann allerdings nicht der / die Erste Das Thema um was es da geht ist im nach hinein absolut egal. Ja wenn ich jetzt beim Oberlehrer in Rechtschreibung eine Eins hätte, dann wäre der Text zu lang ,
Wenn man krampfhaft nach Fehlern bei einer Person (Laie) sucht wird man die auch finden als Profi! Einmal war der Text der von Dir kritisiert worden ist Monate alt. Bei diesem Text kam die Antwort fast sofort, wie darauf gewartet!
Ja und dann greift man auch schon einmal tiefer in die Schublade, ist ja nicht so tragisch , Hauptsache die deutsche Rechtschreibung stimmt!
Sorry, aber dies ist Unfug, es gibt zwischen den gesetzlichen Krankenversicherern und den Berufsgenossenschaften keinerlei vertragliche Regelung! Was sollte dieses Kartell denn bewirken?
Bei der GKV zahlt der Patient nur die Rezeptgebühr, soweit ich weiss derzeit 10% des Rezept-"Wertes". Und das nennt sich nicht Zuzahlung, sondern Eigenanteil.
Und ein Privatpatient ist was ganz anderes, als ein Beihilfe-Patient.
Meine Empfehlung für Dich: https://www.youtube.com/watch?v=rq68A07CDcM