Hallo,

  • Name
  • Adresse
  • Krankenkasse
  • Krankenversichertennummer
  • Status: Mitglied, Familienversicherter, Rentner
  • Teilnahme an bestimmten Programmen für Chroniker (z.B. Diabetiker). Die Teilnahme ist freiwillig.

Der Versicheerte entscheidet selbst, ob er eine elektronische Patientenakte haben möchte. Wenn ja, beantragt er diese bei der Krankenkasse. Der Arzt kann die Akte nur sehen, wenn der Patient ihn in der Arztpraxis freischaltet.

Gruß

RHW

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Hallo,

in dem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung gibt es ggf. unter dem Stichwort "Heilmittel" Einschränkungen für die spätere Erstattung.

Ggf. gilt auch der allgemeine Grundsatz in (fast?) allen Verträgen: Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn auf der Überweisung die BG als Kostenträger eingetragen ist, wird der Neurologe mit der BG abrechnen. Alle Fragen und Zweifel wird er mit der BG absprechen. Wenn er Verordnungen ausstellt, sollte dort auch die BG stehen (dann entfällt die Zuzahlung).

Wenn die BG die psychischen Erkrankungen nicht als Unfallfolge ansieht, kann man die Krankenkasse um Unterstützung bitten. Krankenkasse und Patient haben hier das gleiche Ziel: möglichst eine Anerkennung als Unfallfolge!

Unabhängig davon, ob es eine Unfallfolge ist oder nicht, kann der Neurologe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Wichtig ist nur, dass der D-Arzt nachvollziehbar dokumentiert hat, dass er zum Neurologen überwiesen hat (z.B. durch eine Überweisung).

Gruß

RHW

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Hallo,

am besten bei der Krankenkasse anrufen und veranlassen, dass die Kasse eine maschinelle Meldung an diese Hiochschule schickt. Ggf. verwirrt "Meldegrund 10". Wenn man diesen Punkt weglässt, wird es vermutlich einfacher.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn man zum Hypochonder neigt, kann es sein, dass es dann bei Privatpatienten ausgeprägter wird - zumindest bei den Ärzten, die jedem Hinweis auf neue Beschwerden intensivst nachgehen und dabei häufig neue Auffälligkeiten finden (die danmn wieder genauer untersucht werden).

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn auf dem Rezept alle Daten (Adresse, Geburtsdatum und Versichertennummer) stehen, braucht die Apotheke keine Versichertenkarte.

Wenn etwas fehlen sollte, kann man auch bei der Krankenkasse anrufen. Diese kann eine Bescheinigung mit allen Daten der Gesundheitskarte direkt an die Apotheke (oder Arzt) faxen.

Die Versicherte oder die Eltern bekommen keinen Brief der Krankenkasse.

Ab dem 18. Geburtstag fällt bei allen Arzneimittel in der Apotheke eine Zuzahlung von 10% der Kosten an (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro).

Ab dem 22. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse keine Kosten für die Pille mehr.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/kassen-zahlen-pille-bis-zum-22-geburtstag-gesetzesaenderung/

Wenn die Eltern das Rezept finden, sind sie auch informiert.

Bei privaten Krankenversicherungen gelten komplett andere Regelungen.

Gruß

RHW

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Hallo,

es ist mehr als unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber von der Beitragsschulden erfahren hat.

Wahrscheinlich ist:

  • einer der Beteiligten (Vorgesetzter, Chef, Personalabteilung, Steuerberater des Arbeitgebers) hat beim Feld "Krankenkasse" nur 3 Buchstaben eingetragen
  • der Arbeitgeber hat bewusst die Krankenkasse am Ort des Betriebes angegeben, damit er nicht mit so vielen unterschiedlichen Krankenkassen zu tun hat

Die Wahl trifft aber immer der Arbeitnehmer. Die Wahl einer anderen Krankenkasse ist innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn möglich.

Quelle: § 175 SGB V

Gruß

RHW

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Hallo,

stationäre Krankenhausbehandlungen in Deutschland werden nach Fallpauschalen abgerechnet. Entscheidend ist die Aufnahmediagnose und ggf. die durchgeführte OP:

https://www.g-drg.de/aG-DRG-System_2021/Fallpauschalen-Katalog/Fallpauschalen-Katalog_2021

Gruß

RHW

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Hallo,

nein. Die Karte wird nur benötigt, wenn die Arztpraxis etwas über die Krankenkasse (genauer gesagt: über die Kassenärztliche Vereinigung) abrechnet.

Sonst ist die Karte nicht notwendig (z.B. Schönheits-OP, bei Arbeitsunfällen, bei privaten Attesten ...).

Nach ca. 6 Monaten kann man sich von der Krankenkasse eine Patientenquittung mit den abgerechneten Leistungen anfordern.

Gruß

RHW

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Hallo,

der Zahnarztwechsel ist möglich.

Am besten auch umgehend die Krankenkasse informieren, dass die Parodontitisbehandlung beim antragstellenden Zahnarzt nicht durchgeführt wird.

Ein Wechsel zum begutachtenden Zahnarzt kann aber schwierig werden. Meist gilt eine Klausel, dass er keine begutachteten Patienten "übernehmen" darf.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn man nach dem 31.3.2020 noch beim bisherigen Zahnarzt war und dieser in dieser Zeit die Karte noch nicht eingelesen hat, braucht er die Karte noch einmal.

Sonst darf er eine Privatrechnung für die Behandlung in diesem Quartal erstellen.

Gruß

RHW

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Hallo,

entscheidend ist nicht, ob es die gleiche Diagnose ist, sondern, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden Diagnosen besteht. Wenn z.B. eine Schwangere bei Begoinn der Schangerschaft unter überlkeit und später ewegen der GHewichtszunahme übeter Rückenbeschwerden leidet, besteht ein ursächlicher Zusammenhang und der Arbeitgeber kann die Zeiten addieren (wenn zwischen Zeiten nicht mindestens 6 Monate Arbeitsfähigkeit besteht.

Wenn die Krankenkase nicht sicher ist, befragt sie den behandelnden Arzt. Man kann auch als Patient den Arzt befragen, was er auf der Anfrage der Kasse antworten würde (ggf. auch seine Begründung).

Gruß

RHW

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Hallo,

sdsie Krankenkasse wird aus den Brutto- und Nettobezügen vor der Arbeitsunfähigkeit (inkl. Firmenwagen) das Krankengeld berechnen.

Wenn der Firmenwagen nach der Entgeltfortzahlung weiterhin weiterhin benutzt werden darf, wird die Krankenkasse das Bruttokrankengeld und den Nutzungswert für den Firmenwagen addieren. Wenn dieser Gesamtwert höher als das bisherige Nettoentgelt ist, wird das Krankengeld entsprechend gekürzt. Man darf bei Arbeitsunföähigkeit keine höheren Bezüge haben als vor der Arbeitsunfähigkeit.

Gruß

RHW

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Hallo,

was steht genau auf dem Zettel vom Arzt: "Überweisung" oder "Verordnung einer Krankenhausbehandlung"?

Gruß

RHW

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Hallo,

die Krankenkasse wird die OP nicht bezahlen. Die anderen Persomnen im Umfeld werden nach der OP höchstwahrscheinlich etwas anderes finden:

  • OP-Narbe
  • Ohren etwas abstehend
  • Augenbrauen buschiger
  • beginnende Glatze
  • Doppelkinn
  • großer Adamsapfel

Wer sucht, wird auch etwas finden.

Bei der Krankenkasse nachfragen, welche Angebpote es dort gegen Mobbing gibt:

  • Stress-/Entspannungskurse/Anti-Mobbing
  • Psychotherapie

Im Übrigen kann man auch Klassen-/Vertrauenslehrer und Ausbilder um Hilfe bitten.

Im Internet nach dem Begriff "Mobbing" suchen.

Gruß

RHW

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