Welche Diagnosen zählen zu den 6 Wochen bis man Krankengeld bekommt?
Ich hatte Mitte März eine Kniearthroskopie und war daraufhin 2 Wochen krankgeschrieben.
Dabei ist was am Meniskus gemacht worden und die Diagnose Kreuzbandriss hat sich herausgestellt.
Nun bin ich Anfang April operiert worden und seitdem wieder krankgeschrieben.
Meine Krankenkasse hat diese beiden Krankmeldungen zusammengezählt, sodass ich ab sofort Krankengeld bekomme. Es betraf zwar beides das Knie, aber auf der Krankmeldung standen unterschiedliche Kürzel, also Diagnosen. Dazwischen war ich auch eine Woche arbeiten.
Reicht das, dass es beides das Knie betraf? Ansonsten würde ich nämlich erst in 2 Wochen Krankengeld bekommen und quasi einen Monat mehr normales Gehalt?!
3 Antworten
Hallo,
entscheidend ist nicht, ob es die gleiche Diagnose ist, sondern, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden Diagnosen besteht. Wenn z.B. eine Schwangere bei Begoinn der Schangerschaft unter überlkeit und später ewegen der GHewichtszunahme übeter Rückenbeschwerden leidet, besteht ein ursächlicher Zusammenhang und der Arbeitgeber kann die Zeiten addieren (wenn zwischen Zeiten nicht mindestens 6 Monate Arbeitsfähigkeit besteht.
Wenn die Krankenkase nicht sicher ist, befragt sie den behandelnden Arzt. Man kann auch als Patient den Arzt befragen, was er auf der Anfrage der Kasse antworten würde (ggf. auch seine Begründung).
Gruß
RHW
Ja, das ist so ok. Nachdem beide Diagnosen das Knie betreffen, besteht zwischen beiden ein gewisser Zusammenhang und sie zählen als eine. Unabhängig davon, dass du zwischenzeitlich nochmal arbeiten warst.
Etwas anderes wäre es, wenn jetzt nach der ersten OP z. B. der Blinddarm entfernt worden wäre. Dann besteht da kein Zusammenhang und die Laufzeit der Lohnfortzahlung beginnt von vorne.
Auf dem Brief deiner Krankenkasse stand doch sicher die Nummer des Bearbeiters. Frag einfach nach?!