So sehen halt Metallkronen der hinteren (grossen) Backenzähne aus.

"Zerkratzt" werden auch Keramikkronen, denn der Biss muss perfekt sein, solange "arbeitet" der Zahnarzt an der Krone. Sonst drohen Probleme und Kopfschmerzen.

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Was hat dein Operateur empfohlen??

Normalerweise muss ein gebrochener Knochen (auch wenn er operiert wurde) 6 Wochen ruhig gehalten werden, damit er heilen kann. Solange darst du auch nicht voll belasten.

Das Knie darfst du natürlich bewegen und auch mit dem Fuß isometrisch üben.

Je früher du zu viel bewegst und belastet, umso länger dauert die Heilung.

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Lexi77 hat es zwar schon sehr gut erklärt, aber nocheinmal von mir als Praxisinhaberin: wenn eine akute Krankheit vorliegt, muss natürlich kein Ausfall bezahlt werden!

Nur nehmen die kurzfristigen Absagen bzw. die Gar-nicht-Absagen wirklich sehr stark zu, so müssen sich die Therapeuten irgendwie wehren und ein Ausfallhonorar nehmen. Einerseits warten die Patienten wochenlang auf einen Termin, andererseits hat man manchmal mehrere "Ausfälle" an einem Tag, wo man nutzlos herumsitzt........

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Wenn du deine erste (versäumte)Behandlung bezahlst , hast du natürlich Anspruch auf 6 weitere Behandlungen. Die Krankenkasse bezahlt 6 Behandlungen - der Therapeut hat in diesem Fall keinerlei Verlust.

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Die AOK hat nur gesagt, dass sie die Kosten übernimmt , WENN der Arzt es für nötig hält und eine Verordnung ausstellt! NICHT, wenn der Patient es wünscht (oder braucht.....).

Der Hausarzt hat ein Heilmittel-Budget, das will er nicht überschreiten - sonst wirds für ihn teuer. Da nutzt es nur, den Arzt zu wechseln! Am ehesten zu einem Facharzt der hat für Krankengymnastik ein höheres Budget - also zum Orthopäden.

Jetzt.übrigens im letzten Monat des Quartals sind die meisten Budgets ausgeschöpft.

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Du hast eine muskuläre Dysbalance im Wirbelsäulenbereich, d.h. deine Muskulatur muss aufgebaut werden . Rücken- und Bauchmuskulatur müssen aufgebaut und ins Gleichgewicht gebracht werden.

Mach deine Krankengymnastik, übe auch zu Hause und du wirst sehen, deine Schmerzen bessern sich.

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Natürlich kann dein Hausarzt dir ein Rezept für diese Behandlungen ausstellen - kommt sicherlich auch darauf an, wie gut du mit deinem Arzt klar kommst.

Am besten wäre es aber, du bittest deinen Zahnarzt um eine Verordnung. Zahnärzte haben ein größeres "Budget".

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So pauschal kann man das nicht sagen, da der Belastungsaufbau nach Weber B und C Frakturen individuell sehr unterschiedlich ist - je nach Zustand des Bandapparates usw.

Die KG Behandlung ist erstmal sehr wichtig und kann nach den 6x sicherlich verlängert werden. Ausserdem kannst du dann danach in einem guten Fitnessstudio trainieren - aber nur unter physiotherapeutischer Anleitung!

Eine REHA wird die Krankenkasse wahrscheinlich nicht bewilligen.....

Alles Gute für die Zukunft!

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Den Zahnarzt aufsuchen, der sie hergestellt hat!

Wenn die Bügel abbrechen, muss es doch einen Grund dafür geben - ausserdem gibt es eine Garantie darauf bzw. notwendige Reparaturen werden von der Krankenkasse bezahlt.

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Hallo Petra,

natürlich kannst du auch in 5x KG deine Übungen lernen - und wenn du sie täglich machst, wirst du ganz sicher deine Schmerzen los.

Wenn ein Orthopäde , der sowieso ein größeres Budget für KG hat als z.B. ein Hausarzt, so knauserig mit Verordnungen ist, muss man sich überlegen, ob man den Arzt nicht wechseln soll.

Alles Gute für dich!

Schnuffi

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Wie Nils schon schrieb, such den Hausarzt auf!!

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Hallo Debbie,

Ich bin selbst Physiotherapeutin und kann dich sehr sehr gut verstehen.

Fakt ist, dass die Vojta Methode nicht sehr angenehm für Mutter (und Baby...) ist, aber die schnellsten und besten Erfolge bei der Therapie bringt!

Natürlich kannst du die Therapie beenden, wenn deine Tochter als Frühchen jetzt mit 5 Monaten den Kopf hebt und sich dreht.

Aber das solltest du auf jeden Fall mit deinem Kinderarzt besprechen und klären, ob eine Therapie noch nötig ist oder ob die psychische Belastung für euch beide (vor allem dich!!!) zu gross ist.

Sprich auch mit der Therapeutin - sie wird grosse Erfahrung mit den Entwicklungsstörungen der Babys haben.

Glaub mir, für die Eltern ist die Situation sehr schwierig - deine Tochter wird sich später nie daran erinnern und motorisch "normal" aufwachsen.

Mein erster Sohn war auch ein Frühchen, hatte kleine motorische Defizite, ich konnte ihm aber selbst mit der Bobath Methode helfen.

Wäre es schlimmer gewesen, hätte ich keinen Moment gezögert, ihn nach Vojta behandeln zu lassen.

Alles Gute für euch und liebe Grüsse!

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Hallo Makrasa,

gesunde Schneidezähne wird Dir kein Zahnarzt ziehen und um eine Brücke einzusetzen müssten zusätzliche (gesunde) Zähne (als "Brückenpfeiler") abgeschliffen werden.

Implantate sind eine teure Angelegenheit, die keine gesetzliche Krankenkasse bezahlt.

Eine Möglichkeit wäre, nur die Schneidezähne abzuschleifen und zu überkronen. Dabei ist aber auch einiges zuzuzahlen.

Alles Gute!

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Dann lässt du eben den Arm nicht massieren! Ist doch bei einer Rückenmassage oder Schulter-Nacken-Massage kein Problem.

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Eigentlich ist die Sache ganz einfach, wenn man krank war oder keine Termine in den nächsten 2 Wochen bekommt, muss der ausstellende Arzt der Verordnung NUR das Ausstellungsdatum der Verordnung ändern bzw. (wie bei dir) in der Rubrik: " Behandlungsbeginn spätestens am......." z.B. 20.05.2018 eintragen. Das ist alles und eigentlich machen die Ärzte das auch. Wenn nicht - was ich unmöglich finde bei einem echten Grund bzw. der heutigen Terminschwierigkeiten der Physio-Praxen - kannst du leider nichts machen!

Du kannst das natürlich bei deiner Krankenkasse melden - sie ist schließlich dafür verantwortlich, dass ihre Versicherten zeitnah ärztlich und therapeutisch behandelt werden! - aber ändern kann sie letztendlich auch nichts. Sie kann nur Kontakt mit deiner Ärztin aufnehmen und ihr ordentlich zureden, dass sie deine Verordnung ändert.

So hart das klingt aber es ist leider realistich: Einen Vorteil von der jetzigen Situation hätte die Ärztin, weil diese Verordnung nicht genutzt wird und dadurch ihr Budget nicht belastet wird und natürlich die Krankenkasse, die diese Behandlungen schon mal nicht bezahlen muss. Ob es dadurch späterhin teurer wir, ist denen egal......!

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen Bemühungen!

Alles Gute!

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Sehr seltsam deine Frage.

Winherby hat dir ja schon die passende Antwort geschrieben. Du bist zwar beim Finanzamt gemeldet - hast du aber auch eine Berufshaftpflichtversicherung????

Die Rechnung schreibst du natürlich nach Beendigung der Behandlungsserie.

Wie lange eine Verordnung gültig ist, kann dir egal sein. Der Patient ist dein Vertragspartner - er muss die Gültigkeitsdauer mit seiner Privatkasse klären.

Zu dem was Mariontheresa geschrieben hat: ein Privatpatient braucht bei dir nichts zu unterschreiben - außer einer Honorarvereinbarung - er reicht später nur deine Rechnung zusammmen mit der Heilmittelverordnung bei seiner Privatkasse ein.

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"Trampolin-Fitness" gehört zu den nicht empfehlenswerten bzw. inakzeptabelen Sportarten nach einer Hüft-TEP. Erstens besteht ein Sturzrisiko und außerdem kommt es zu nicht vermeidbaren Stauchungs- und Erschütterungsbelastungen für das Hüftgelenk! Es gibt doch so viele Sportarten, die für dich geeignet sind - nicht nur Walken und Rad fahren.

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