Das Rezept Deiner Hausärztin ist eine Erstverordnung, das Rezept des Orthopäden ist auch eine Erstverordnung.
Es sind zwei verschiedenen Diagnosen!!!
Was Dein Orthopäde gesagt hat ist einfach nicht richtig - oder hast Du ihm nicht gesagt, dass das Rezept Deiner Hausärztin für die Schulter ist?
Hat Deine Hausärztin EX1 auf die Verordnung geschrieben, ist sie der Auffassung, dass ein einziges Rezept reicht, hat sie EX2 eingetragen, hast Du Anspruch auf 3 Rezepte (18 Behandlungen).
Der Orthopäde wird WS1 (1 Rezept a 6 Behandl.) oder WS2 (3 Rezepte a 6 Behandl.) aufgeschrieben haben.Oder?
Wenn Dein Orthopäde normalerweise nur 2 Verordnungen nacheinander verschreibt, rationiert er!!! Erst nach 3 Rezepten muss eine Pause von 12 Wochen sein.
Immer wenn 12 Wochen ohne Behandlung verstrichen sind, zählen die Verordnungen als Erstverordnung.
Es ist alles sehr kompliziert, aber wir Physiotherapeuten müssen uns ständig mit falsch ausgestellten Rezepten "herumschlagen", denn wir sind "prüfpflichtig" und schon beim kleinsten Fehler oder fehlendem Kreuzchen bekommen wir von den Krankenkassen kein Geld für die Behandlung.
Solltest Du noch Fragen haben - wir Physios MÜSSEN darüber Bescheid wissen.