Antwort
Bei einer Patientenverfügung geht es darum festzulegen, wann Du – wenn Du schon nicht mehr kommunizieren kannst – an Deiner Erkrankung lieber natürlich versterben willst und deshalb auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtest. Wenn Du in der Situation eine Infusion erhälst, kann sich Dein Sterben in seiner Länge verdoppeln bis verdreifachen. Wenn Du das willst, nur zu. Wenn Du dann aber lieber schneller versterben möchtst, solltest Du auf künstliche Flüssigkeitszufuhr verzichten, aber verlangen, dass Du Flüssigkeit geboten bekommst, wenn Du noch selber schlucken kannst (und willst) und sonst gute Mund- und Schleimhautpflege erhälst, damit Du keinen Durst leiden musst.