Die Einschätzung, Beihilfesätze lägen über den Sätzen der gesetzl. Kassen ist leider nicht mehr richtig. Seit dem 1.4.2018 liegen die Vergütungen der gesetzlichen Kassen auf - und teilweise über - dem Niveau der Beihilfesätze. Dr liegt liegt darin, dass , die GKV-Sätze im letzten Jahr in zwei Schritten bis zu 60% erhöht wurden.
Die Beihilfesätze stagnieren dagegen immer noch auf dem Niveau von vor ca. 10 Jahren.
Da Beihilfeempfänger Rechnungen erhalten und diese selbst zahlen, gelten sie formal für Physiotherapeuten als Privatversicherte bzw. "Selbstzahler". Somit sind für Beihilfesätze durch die Physiotherapeuten gerechtfertigter Weise Privatpreise aufzurufen, die tatsächlich über den GKV-Preisen liegen (dürfen), und zwar je nach Region 1,8 bis 2,3-fach über den GKV-Preisen (ähnlich wie bei den Ärzten).
Die Physiopraxen sind nicht verpflichtet, die Preise für Beihilfeversicherte an die Höhe der Erstattung durch die Beihilfe anzupassen, auch wenn das immer noch viele Patienten fälschlicherweise annehmen. Vielmehr ist es so:
Für die Differenz zwischen dem, was die Beihilfe für die Leistungen erstattet, und dem, was der Physiotherapeut berechnet, ist der Versicherte, also der (beihilfeversicherte) Patient verantwortlich. Dies ist durch viele Gerichtsurteile bestätigt worden. Es ist doch klar, dass ein Physiotherapeut heute nicht mehr zu den Preisen arbeiten kann, wie vor 10 bis 25 Jahren. Beifhilfeempfänger müssen also zuzahlen - oder sollten sich mal fragen, warum ihr Arbeitgeber seit 25 Jahren den Zuschuss für Physiotherapieleistungen nicht erhöht hat.