Ärztliche Bescheinigung kann ich Wohung fristlos kündigen?

3 Antworten

Hallo, eine ärztliche Bescheinigung, wo der Arzt "glaubt", dass Du allergisch bist, dürfte hier wahrscheinlich nicht ausreichen. Da brauchst Du meines Wissens ein Gutachten. Frag doch mal gleich am Montag beim Gesundheitsamt nach, wie hoch die Kosten für ein Gutachten sind und ob evtl. der Vermieter - falls wirklich Schadstoffe nachgewiesen werden - dann diese Kosten übernehmen muss. Sollte die Wohnung schadstoffbelastet sein, kannst Du auf alle Fälle fristlos kündigen. Du kannst es aber auch einfach mal probieren, Kündigung schreiben, den Arztbrief beilegen, vielleicht geht der Vermieter ja darauf ein. Wenn nicht, dann die Sache mit dem Gutachter in Angriff nehmen. lg Gerda

Hallo Marena,

in dem Fall ist das nicht so klar geregelt. Der Begriff die Gesundheitsgefährdung muss erheblich sein ist ein sehr dehnbarer Begriff.

Ich weis das man bei erheblichen Schimmelbefall der auf Baumängel zurückzuführen ist fristlos kündigen kann. In ähnlicher Weise könnte es u.U. sein wenn man auf Holzschutzmittel reagiert. Ohne vorher eine Allergie odgl. gehabt zu haben.

Allein Begriffe wie Zitat - dass diese Wohung nicht gut für mich - in der Wohung auf die ich allergisch reagiere sind sehr allgemein. Das Thema Nachmieter ist dann wenn dies (Schimmel - Holzschutz..) der Fall ist nicht mehr Dein Problem.

http://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/kuendigung/fristlose-kuendigung

Ich würde mich zumindest einmal an den Mieterbund wenden bzw. einen Fachanwalt. In dem Link stehen zwar auch Aktenzeichen zu Gerichtsverfahren.

Allerdings vor Gericht und in der Liebe ist man in Gotteshand oder so. Sprich es läuft nicht immer so wie es soll. Ja und wenn der Vermieter vor Gericht geht und gewinnt Muss man auch noch die Gerichtskosten zahlen.

Also vorher sehr genau erkundigen. Es gibt ein so genanntes Juraforum.de (1) da könntest Du zumindest die Grundzusammenhänge erfahren. Ja und dann wie bereits beschrieben Fachanwalt oder zumindest Mieterbund.

Mehr kann ich im Moment nicht schreiben da Deine Frage sehr allgemein gehalten ist Schadstoffe welche ...?

VG Stephan

(1) da muss man allerdings in der dritten Person schreiben. also Frau / Herr XY

Ich denke nicht, dass du damit beim Vermieter durchkommst. Es müssen handfeste, stichfeste Gründe angegeben werden, die eine sofortige Kündigung der Wohnung rechtfertigen. Es ist ja noch nicht einmal sicher, dass es von der Wohnung kommt. Wenn du bereits etwas anderes in Aussicht hast, dann nimm es trotzdem. Diese Gelegenheit solltest du nutzen. Vielleicht findet sich ja auch bald ein Nachmieter.