Betriebsärztliche Untersuchung?

1 Antwort

Zweifel sind grundsätzlich immer berechtigt.

Die Fragestellung, "ob Du mal..x..y..z..hattest, impliziert ja, dass es nicht schlimm ist, wenn es nun weg ist. Das wird dann beim persönlichen Gespräch mit dem Arzt endgültig geklärt. Der Betriebsarzt wird sein "No" nur dann geben, wenn er erkennt, dass Du jetzt eine gesundheitliche Beeinträchtigung hast, die durch die Arbeit verschlimmert werden wird, oder wenn er erkennt, dass Du die Arbeit auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht schaffen kannst.

Da Du dort aber bereits zur Probe gearbeitet hattest und beide Seiten super zufrieden waren, sehe ich keinen Grund, der gegen einen Arbeitsvertrag spricht, also meinerseits Entwarnung (natürlich ohne Gewähr).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung