Darf man einen Arztbrief selbst öffnen und lesen? Oder verstößt man gegen das Postgeheimnis ?
In meiner Familie kam die Diskussion auf, ob man einen vorläufigen Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus, der an den Hausarzt adressiert ist, öffnen und selbst lesen darf oder nicht. Ich bin der Meinung, ja, wenn es um die eigene Person geht. Man darf ja auch in die eigene Patientenakte einsehen. Was ist denn rechtlich gesehen richtig?
1 Antwort
Nach gegenwärtiger Rechtsprechung haben Patienten - auf ihr Verlangen - grundsätzlich das Recht, die sie betreffenden Krankenunterlagen einzusehen, sofern darin nicht subjektive Wertungen des Arztes über sie enthalten sind. Der saubere Weg wäre also, das Krankenhaus um eine Version bzw. Kopie des Entlassbriefs für sich zu bitten.
Weitgehende Zustimmung. Das Recht bezieht sich aber nicht auf verschlossene Schriftstücke (aka Briefe) z.b. an den weiterbehandelnden Arzt, s. auch mein Link.
Daß es in der Mehrzahl der Fälle trotzdem keinen Aufstand gibt, spricht ja nicht gegen die Rechtslage.