Vorläufiger Arztbrief?
Hallo ich Hofe es kann mir jemand helfen. Ich habe mich nach 3 Wochen gestern selbst aus der Tagesklinik entlassen. Nun habe ich einen vorläufigen Entlassung Brief bekommen. Das hat mich so gewundert das ich jetzt gerade nochmal in der Klinik war. Sie meinten es gibt noch einen Abschließenden Brief der per Post zur Hausärztin geschickt wird. Das wußte ich nicht das es noch einen Abschlußbericht gibt. Ich war das letzte Mal vor 30 Jahren im Krankenhaus. Nun ist meine Frage wie erfahre ich was in dem Abschlußbericht steht. Der Arzt den ich gerade gefragt habe meinte ich dürfe diesen Brief nicht sehen. Ich weiß ja nicht was da drin steht. Ist das alles richtig was mir da erzählt worden ist, oder nicht. Bitte um ein paar Ratschläge.
2 Antworten
Also ich kenne es auch so, dass der endgültige Entlassbrief an den Hausarzt geschickt wird. Ich lasse mir dann vom Hausarzt immer eine Kopie davon geben, damit meine Unterlagen zuhause komplett sind. Das war bisher auch nie ein Problem.
Da du aber in psychologischer/psychiatrischer Behandlung war, kann es schon sein, dass du nicht in Alles Einsicht bekommst.
Sprich einfach mit deiner Hausärztin darüber.
Ich kenne so, dass ich einen endgültigen Entlassungsbericht bekomme und der überweisende Arzt. Da es um DICH geht, erschließt sich mir nicht, warum DU ihn nicht sehen darfst! Wenn dem so wäre, empfände ich das als Frechheit. Schließlich geht es um Dich und Deine Behandlung!
Das sehe ich auch so, ich weiß aber z.B., weil ich mich mal mit dem Einsichtsrecht in die Patientenakte befasst habe, dass wenn man eine Kopie der Krankenakte haben möchte, insbesondere bei psychologischen Behandlungen Passagen dann nicht herausgegeben werden müssen, wenn z.B. therapeutische Gründe dagegen sprechen oder eine Gefährung des Patienten davon ausgehen würde.
"Eine für Psychotherapeuten wichtige Änderung betrifft die Einsichtnahme in die Patientenakte. Der Patient hat Anspruch auf Einsicht in die vollständige Patientenakte. Er kann auf seine Kosten Abschriften der gesamten Akte verlangen. Die Einsichtnahme kann vom Psychotherapeuten nur abgelehnt werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen." (https://www.pknds.de/index.php?id=18)
Wann darf die Einsichtnahme verweigert werden?
Gerade im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung ergibt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation verweigert werden kann. Grundsätzlich ist eine Verweigerung des Einsichtsrechts gem. § 630g Abs. 1 S. 2 BGB lediglich in Ausnahmefällen zulässig.
Eine Verweigerung des Einsichtsrechts kann aus erheblichen therapeutischen Gründen erfolgen, beispielsweise wenn die Kenntnis des Akteninhalts bei dem Patienten zu einer Selbstgefährdung führen könnte. Der Therapeut hat daher stets im Einzelfall den gesamten Inhalt der Unterlagen in Bezug auf das Vorliegen eines Ausnahmefalls zu prüfen. Maßgeblich ist stets das Wohl des Patienten.
Zieht der Therapeut eine Verweigerung der Einsichtnahme aus therapeutischen Gründen (Selbstgefährdung des Patienten) in Betracht, muss stets eine Abwägung mit dem Informationsinteresse des Patienten erfolgen. Um das Einsichtsrecht nicht insgesamt zu verweigern, muss bei entgegenstehenden erheblichen therapeutischen Gründen auch eine Akteneinsicht einer Vertrauensperson unter die Einsichtnahme in Gegenwart des Therapeuten oder eine (nur) auszugsweise Einsichtnahme in Erwägung gezogen werden. [...]
Kommt der Therapeut im Einzelfall zu dem Ergebnis, die Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen zu verweigern, muss er diese Entscheidung entsprechend gegen- über dem Patienten begründen. Es wird empfohlen, die Begründung schriftlich abzufassen und eine Kopie des Begründungsschreibens zur Patientenakte zu nehmen.
Die Briefe von Kliniken gehen an Deinen Hausarzt.
Mit dem musst Du bei Bedarf alles besprechen !
Also meine Befunde sind bisher immer an den überweisenden Arzt gegangen, was in meinem Fall nie der Hausarzt war.
Das liegt ja immer daran, was man im Krankenhaus angibt, wo der Brief hingeschickt werden soll. Gebe ich den Hausarzt an, wird es dorthin geschickt, gebe ich den Facharzt dann dorthin oder sogar an beide. So ist es bei mir immer.
Ist halt - leider - eigene Erfahrung; ich bin alle 3 Monate mindestens im Krankenhaus
Das ist allerdings sehr häufig. Ich habe es bisher nie für nötig gehalten, dass meine Berichte zum Hausarzt kommen. Ich gehe allerdings auch fast nur zu Fachärzten, zu meinen Hausarzt gehe ich kaum, da ich die leichten Erkrankungen, wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit und Magen/Darm kaum habe und wenn, nicht so, dass ich zu einem Arzt müsste l
Ja klar, das ist dann natürlich was anderes. Aber ich bin z.B. bei einem Spezialisten/Facharzt 100 km entfernt. Dort ist immer ca. alle 3 Monate die stationäre Behandlung, aber die ambulante Betreuung übernimmt dann mein Hausarzt. Und als ich letztens hier mal operiert wurde, hat der Chirurg den Bericht an beide geschickt, da es indirekt auch den Facharzt betraf. Aber ich bin da glaube ich auch ein Sonderfall. ;-)
Also so läuft das, wie schon gesagt ich war seit knapp 30 Jahren nicht mehr im Krankenhaus. War das mit dem Abschlußbericht schon immer so. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern. Kann ich den Abschlußbericht nicht auch bekommen. Der Arzt meinte nein, nur ist das auch die Wahrheit..
Das ist eben nun die Frage. Die Behandlene Ärztin ist seit heute im Urlaub. Den Kollegen den ich heute früh gefragt habe hat gemeint ich bekomme diesen Brief nicht zu sehen. Wie soll ich mich verhalten. Ich kann nochmal die Dateneinwilligungserklärung widerrufen.