Krankschreibung bei Schimmel?

4 Antworten

Das Thema Schimmel ist schon oft hier vertreten gewesen!

Wenn man so etwas annimmt muss man dies nachweisen, dass heisst es muss ein Bausachverständiger kommen und  abklären was Sache ist. Ob die Wand zu feucht ist oder was genau vorliegt.

Wenn mna sofort zum (privaten) Vermieter geht heisst es schnell nicht richtig gelüftet. Ja und u.U. wird dann der Schimmel oberflächlich entfernt und darüber gestrichen und nach wenigen Monaten geht die Tour wieder los. Ja und dann muss man die Renovierung des Vermieters auch noch bezahlen.

Bei so etwas sollte man sich auch Hilfe holen z.B. Mieterverein  Da kann man auch erfahren wo man einen Bausachverständigen findet und was dies kostet. Sollten Bautechnische Mängel vorliegen kann man das Geld vom Vermieter zurückverlangen (Gutachten).

Man sollte sich auch ein Hygrometer kaufen kostet ca. 8 € es gibt auch so genannte Schimmelwarner. die sind etwas teurer ca.25 € .

Bei einer Feuchtigkeit über 65 % die man auch nicht durch lüften weg bekommt sollte man einmal genauer hinschauen lassen.

Hier einmal ein Leitfaden für Bremen

http://www.gesundheitsamt.bremen.de/info/schimmel

Man sollte die Finger davon lassen wenn dies selbst zu klären wenn der Schimmelfleck schon größer ist als ein qm. Denn das was man sieht ist nur der kleinste Teil. Auch keinen Lüfter odgl. verwenden die Sporen die bereits im Staub sind werden so richtig verteilt. Vor allem in die Atemluft.

Also bei größeren Befall Bausachverständigen (selbst) suchen - an einen Mieterverein wenden! Ein Hygrometer / Thermometer  besorgen und einmal die Luftfeuchtigkeit messen.  Bei Werten über 65 % herrscht Klärungsbedarf.

Wenn der Fleck über 1 qm groß ist muss saniert werden. Da hilft kein Alkohol und einmal kurz überstreichen mehr.  Auch wenn das Jemand meint.

Wenn man dann ein Gutachten hat kann man eine Kopie an den Vermieter schicken.und ihn um fachmännische  Beseitigung der Mängel bitten.

Wenn man so ein Gutachten hat weis der Arzt auch die Hintergründe. Denn oft sind die Symptome bei Schimmelbefall.nicht gerade eindeutig.

Gruss Stephan

Wegen des Schimmels kannst du dich nicht krankschreiben lassen. Du solltest jedoch wegen der Symptome zum Arzt. Dieser wird dich dann sicherlich bei solchen Beschwerden krankschreiben.

Als nächstes muss der Schimmel unbedingt beseitigt werden! Da dieser wahrscheinlich schon länger existiert, solltest du einen Experten beauftragen. Schimmelflecken, die erst entstanden sind, kannst du mit 90-prozentigen Alkohol entfernen. Eine Anleitung zur Schimmelentfernung findest du beispielsweise auf http://www.hygrometer-ratgeber.de/

Wegen Schimmel kann man sich nicht krank schreiben lassen, wohl aber wegen der Symptome und dem Befinden.

Ich würde dir raten dem Arzt deinen Verdacht mitzuteilen und dich gündlich untersuchen zu lassen. Dann weißt du woran du bist.

In deinem Zimmer ist es wichtig, dass Schränke nicht an einer Außenwand stehen und ein Abstand von einigen Zentimetern zur Wand eingehalten werden.

Die Gummidichtungen kannst du mit Schimmelspray besprühen und du musst sie regelmäßig reinigen und vor allem trocken reiben. Überprüfe auch, ob sie dicht sind, denn Schimmel entsteht durch ständige Nässe oder Feuchte.

Sehr gut sind auch Ventilatoren, die die Luft umwälzen und so zur Trocknung beitragen.

Wenn es aber ein größeres Problem ist, muss der Vermieter eingeschalten werden und wenn der sich stur stellt, den Mieterschutzbund einschalten.

Hallo,

Als erstes würde ich die mögliche Ursache beseitigen lassen. Vermieter darüber informieren lassen. Schimmel im Schlafzimmer kann allergische Reaktionen verursachen die genau auf ihre genannten Symptome zutreffen. 

Scheuen Sie sich nicht zum Arzt zu gehen, schließlich ist es ihre Gesundheit ! Der behandelnde Arzt wird schon die nötigen Maßnahmen ergreifen, damit Sie wieder frei von Symptomen sind. 

LG Jan