Mit HNO-Überweisung zu Privatklinik? Septumplastik+Rhinoplastik?
Guten Abend,
ich war heute beim HNO-Arzt, der bei mir eine schiefe Nasenscheidewand diagnostiziert hat und mir eine Überweisung gab, mit einer „Erbittung einer Septumplastik“. Da ich meine Nase optisch nicht schön finde, wollte ich mich eh einer plastischen Operation unterziehen. Ich habe schon viel über die Kombination einer Septumplastik und Rhinoplastik gelesen. Kann ich mit der Überweisung direkt zu einer Privatklinik gehen (wo ein Facharzt für Plastische Nasenchirugie anwesend ist) und dort Mit dem Arzt alles weitere besprechen, Oder muss ich mit der Überweisung in ein Universitätsklinikum/zu einem HNO-Facharzt/-Chirurg der das Urteil des HNO-Arztes erst absegnet? Kann der Plastische Chirurg etwas mit der Überweisung anfangen?
Ich habe auch gehört, dass die Krankenkasse den Teil der Septumplastik bezahlt. Woraus setzen sich die Kosten für diese zusammen? Da die Kosten solcher Operationen individuell sind kann man schwer Zahlen nennen, jedoch wüsste ich gerne in welcher Preisspanne sich diese bewegt und was alles Übernommen wird/ werden könnte, wenn ich beide Operationen kombinieren kann. (Die Narkose + Anästesist wird mir z.B bezahlt... aber was noch?)
Ich hoffe ihr habt Antworten auf meine Fragen, oder sogar eigene Erfahrungen gemacht die ihr mit mir teilen könnt.
mfg
2 Antworten
Mit der Überweisung kannst du nicht in eine Privatklinik gehen, sofern diese keine Kassenzulassung hat. Selbst wenn die beides in einem Aufwasch machen könnten, dürfen sie mit der GKV nicht abrechnen, dann musst du alles aus eigener Tasche bezahlen.
Bevor du dir dahingehend Gedanken machst, wäre die Frage nach der Kassenzulassung zu klären.
Hallo,
was steht genau auf dem Zettel vom Arzt: "Überweisung" oder "Verordnung einer Krankenhausbehandlung"?
Gruß
RHW
Mit einem Überweisungsschein kann man zu einem Vertragsarzt mit eigener Praxis gehen. Manchmal haben bestimmte Ärzte in einer Krankenhausambulanz eine Ausnahmegenehmigung, über den Überweisungsschein abzurechnen.
Für eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus gilt der Überweisungsschein auf keinen Fall.
Überweisungsschein