Nachträgliche Anfechtung eines fehlerhaften Arztberichtes
Hallo zusammen,
eine Bekannte hatte vor 12 Jahren einen Arbeitsunfall. Der Arzt damals diagnostizierte nur Oberschenkel-Muskelriß und übersah, daß sich auch zusätzlich das Kniegelenk verdreht hatte. Die Patientin wurde daraufhin nur auf Muskelriß behandelt. Im Nachhinein stellte sich aber eine schwere Kniearthrose ein, eine Folgeerscheinung dieses damals übersehenen Krankheitsbildes. An dieser Arthrose leidet die Patientin heute schwer und will auf eine höhere Einstufung des Behinderungsrades klagen. Leider aber sagen keinerlei Unterlagen etwas aus über diese damals zusätzlich aufgetretene Knieverletzung. Der Arzt hatte es einfach übersehen. Auch Zeugen und den Arzt gibt es nicht mehr. In welcher Form kann man ihr helfen? Kann der Arztbericht heute korrigiert werden und was muß dazu unternommen werden? Bin für jeden Tipp dankbar. Viele Grüße, Katzina
2 Antworten
Das ist natürlich eine ganz dumme Sache... Kenne sowas.
Aber nochmal zu meinem besseren Verständnis: wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier bei der Frage doch erstmal nur um eine höhere Einstufung des Behinderungsgrades, oder?
Die Anerkennung einer Behinderung und auch die Höherstufung kann man doch ganz formlos beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Natürlich ist es hilfreich, wenn man dazu die entsprechenden Arztbefunde beifügen kann. Dabei kommt es aber vielmehr auf den aktuellen Ist-Zustand an, also welche Behinderung besteht jetzt bei der Antragstellung (Rückwirkend geht das sowieso nicht, immer nur ab Antragstellung) - völlig unabhängig von der Ursache oder wann das eingetreten ist. Wenn dem Versorgungsamt keine Arztbefunde vorliegen oder die Vorliegenden nicht ausreichen, werden die einen Gutachter beauftragen, der dann den aktuellen Grad der Behinderung beurteilen muss.
Was völlig anderes ist es natürlich, wenn es darum geht, rückwirkend etwas aus dem damaligen Arbeitsunfall geltend zu machen. Das ist dann natürlich ungemein schwieriger. Aber dazu haben dir meine Vorschreiber ja schon gute Infos gegeben.
Viel erfolg!
Vielen Dank, Lexi77, ja rückwirkende Geltendmachung wäre hilfreicher, aber wohl ...leider. LG Katzina
Hallo Katzina,
das ist eine sehr schwierige Geschichte und gerade bei einem Arbeitsunfall. Ich weis nicht ob man Dir hier helfen kann http://www.subvenio-ev.de/
Aber ich würde zumindest den Versuch machen auf der Homepage gibt es auch eine kleine Liste mit Anwälten.
Ich sage Dir es ist keine einfache Sache es wird wahrscheinlich ein Sozialgerichtsverfahren geben wenn ihr das durchkämpfen wollt. Man kann auch ein Gutachten machen lassen und den Gutachter selbst suchen. Es wird allerdings nicht einfach. §109 SGB VII wenn ich mich nicht irre. (Privatgutachten)
Die bei Subvenio dem Verein werden Dir eher sagen können wieviel Hoffnung es gibt da etwas zu erreichen.
Wenn es ums Geld geht Renten udgl. wird mit absolut harten Bandagen gekämpft.
Es gibt ein - Forum für Unfallopfer.de - da kann man ja schon einmal nachlesen wie schwer es werden könnte.
Mehr kann ich im moment Dir nicht dazu sagen - die Möglichkeit da etwas zu erreichen ist ziemlich klein. Denn die BG wird evtl. ganz simpel sagen das sind Folgeerscheinungen einer normalen Abnutzung allgemeine Athrose odgl.
Allein einen objektiven Gutachter zu finden ist bei solchen Fällen sehr schwer - da die meisten zumeist für Versicherungen arbeiten...
Alles Gute Stephan
PS. ich weis nicht ob es noch Unterlagen gibt wen der Arzt nicht mehr lebt.
Ja danke Stephan, es ist schade, daß man hier nicht wirklich helfen kann und Nachweis ist schwierig.LG