Pickelartiger Ausschlag am Rücken, Diagnose?
6 Antworten
Hallo!
Um eine Diagnose zu bekommen wirst du schon zum Arzt gehen müssen! Die bekommst du nicht hier übers Internet. Zumal wir hier (fast) alle nur Laien sind!
Diagnosen würden sogar verantwortungsbewusste Ärzte niemals übers Internet stellen, sondern eine Diagnosestellung kann immer erst nach gründlicher persönlicher Untersuchung erfolgen! Und auch erst nach einer Diagnose kann eine entsprechende Behandlung empfohlen werden!
Die Zeit für einen Arztbesuch wirst du dir also nehmen müssen!
Viele Grüße, Lexi
Hm ok danke, dann werde ich mich wohl mal damit auseinandersetzen müssen, wusste nicht das es Pflicht ist... Danke für den Ratschlag auf jeden Fall :) erspart mir bestimmt eine Menge Arbeit.
Dann solltest du dich aber schnellstmöglich um eine (neue) Krankenversicherung bemühen!!! Das ist das allerwichtigste! Jetzt ist es "nur" ein Ausschlag. Aber was machst du, wenn du dir ein Bein brichst? Sagst du dann "ach das wächst schon von selber zusammen"? Oder was wenn du plötzlich schwer erkrankst? Ohne Krankenversicherung ist das ein unschätzbares, auch finanzielles Risiko. Sollte wegen einer plötzlichen schweren Erkrankung z.B. eine OP nötig werden, dann kann das schnell ein paar Tausend Euro kosten. Auch wenn du dir denkst, "ich bin ja jetzt gesund", glaube mir, es kann schneller gehen als man denkt! Also nimm gleich am Montag Kontakt zur Krankenversicherung auf und regel, dass du schnellstens wieder einen Versicherungsschutz bekommst!!!
Übrigens: seit 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht!
Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland die sogenannte allgemeine Krankenversicherungspflicht. Somit wurde die seit dem 1. April 2007 bestehende Krankenversicherungspflicht für einige gesetzliche Versicherte auf alle Bundesbürger ausgeweitet. Seitdem ist jeder deutsche Bürger verpflichtet, sich über eine Krankenversicherung abzusichern – unabhängig von der Personengruppe und davon, ob er zu den gesetzlich oder privat Versicherten zählt. Dadurch wird sichergestellt, dass allen Bundesbürgern im Krankheitsfall die Kosten für grundlegende medizinische Behandlungen bezahlt werden.
Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle Personen- und BerufsgruppenAngestellte und Beamte müssen sich genauso in einer Krankenversicherung absichern, wie es bei Selbstständigen, Studenten und ebenso Rentnern und Empfängern von Sozialleistungen der Fall ist. Personen ohne bisherige Krankenversicherung müssen sich in der Regel in dem Krankenversicherungssystem absichern, in welchem sie zuletzt versichert waren. Diese Regelung wird auch bei Hartz-IV-Empfängern angewandt, die zuvor in einer privaten Krankenkasse abgesichert waren. Die Kosten werden – wie auch bei gesetzlich Versicherten – vom jeweiligen Leistungsträger übernommen. Bestand noch nie eine Absicherung dieser Art, dann erfolgt die Zuweisung anhand des Berufs. Bei zwei unterschiedlichen Tätigkeiten ist die Haupttätigkeit entscheidend. [...]
Nachzahlungen bei Verletzung der Versicherungspflicht in der privaten KrankenversicherungBei einem Verstoß der Krankenversicherungspflicht müssen Betroffene mit Strafen rechnen, die selbst rückwirkend ausgesprochen werden können. Bei einer Versicherungspflicht über eine private Krankenkasse müsste der Versicherungsschutz seit dem 1. Januar 2009 bestehen. Ein Verstoß würde Beitragsnachzahlungen ab Februar 2009 nach sich ziehen. Zwischen Februar und April 2009 müsste der Betroffene für jeden Monat ohne Krankenversicherungsschutz einen Monatsbeitrag nachzahlen, der allerdings auf 627,75 Euro begrenzt wurde. Ab Mai 2009 läge der nachzuzahlende Monatsbeitrag bei einem Sechstel des monatlichen Beitrags. Bestand für einen so langen Zeitraum kein Schutz über eine Krankenkasse, sodass diese Zeit nicht mehr nachvollzogen werden kann, wird von insgesamt fünf Jahren unversicherter Zeit ausgegangen. In dem Fall wird die Nachzahlung jedoch auf insgesamt 14 Monatsbeiträge begrenzt.
Nachzahlungen für gesetzlich VersicherteIm Gegensatz zu den Regelungen der privaten Krankenversicherung müssen Personen, die eigentlich im gesetzlichen Krankenversicherungssystem abgesichert sein müssen, damit rechnen, dass ein längerer Zeitraum den Nachzahlungsforderungen zugrunde gelegt werden kann. Denn zunächst einmal besteht die Pflicht in diesem System seit dem Jahre 2007. Nachzahlungen müssen aber erst für die Zeit ab dem 1. April 2007 vorgenommen werden. Zudem fällt ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent je Monat an. Bis zum 1. August 2013 betrug dieser Prozentsatz noch fünf Prozent. Dieser Säumniszuschlag wurde durch das Beitragsschuldengesetz gesenkt. Seither gilt nur noch der reduzierte Säumniszuschlag für alle rückwirkenden sowie eventuell noch folgenden versäumten Krankenversicherungsbeiträge.
Regelungen zur Vermeidung von BeitragsschuldenPersonen, die der Krankenversicherungspflicht nicht nachkommen, können somit hohe Beitragsschulden entstehen.
Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können sich ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer vorher gesetzlich versichert war, kann selbst dann gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn er nur einer geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Auch vorher freiwillig Versicherte werden wieder aufgenommen, wenn sie auch im Ausland gesetzlich abgesichert waren.
Bei Personen, die noch nie in Deutschland krankenversichert waren, richtet sich die Zuordnung nach der zuletzt im Ausland ausgeübten Berufstätigkeit. Arbeitnehmer sollen unabhängig von der Höhe des im Ausland erzielten Arbeitsentgeltes der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden, um ein aufwendiges Verwaltungsverfahren zu vermeiden.
Keine Krankenversicherung trotz Versicherungspflicht?Wenn jemand trotz Versicherungspflicht nicht krankenversichert ist, schuldet er bei Wiedereintritt in eine Krankenkasse alle bis dahin angefallenen Beiträge bzw. Prämien.
http://www.vz-bawue.de/Rueckkehr-in-die-Krankenversicherung-1
Hallo easecon!
Diagnose kann ich dir keine stellen, höchstens einen Tipp zur Behandlung geben.
Habe gelesen das du nicht krankenversichert bist und somit auch ein Arztbesuch nicht möglich ist, also mußt du selber was versuchen.
Ich würde an deiner Stelle in die nächste Apotheke gehen und mir eine Cortisoncreme holen. Mit 0,25 oder 0,5 % Wirkstoff kriegst du das auch ohne Rezept, kann auch nicht so viel kosten.
Möglicherweise hilft das, wenn nicht, mußt du dir ohnehin was überlegen, aber einen Versuch ist es wert.
Alles Gute!!
Hmm, ich weiss nicht, seit wann Du nach Deinem Auslandaufenthalt wieder in Deutschland bist. Als erstes solltest Du Dich zeitnah wieder bei Deiner KK anmelden. ZB bei der, über die Du vorher über Deine Mutter mitversichert warst. Das ist keine Frage von wollen, sondern müssen, da es hier eine Versicherungspflicht gibt. Wenn Du "schluderst", wird es am Ende für Dich RICHTIG teuer.
Jetzt zu Deiner eigentlichen Frage: Du könntest Dir übergangsweise eine Salbe aus der Apotheke besorgen, die entzündungshemmend ist. Ich würde erstmal eine frei verkäufliche mit geringem Cortisonanteil mit 0,5% nehmen. Falls sich die Stellen entzünden, Du Fieber bekommst, wirst Du um einen (Haut)- Arzttermin nicht herumkommen.
Alles Gute!
Hallo erstmal,
Irgendwie komme ich mit der Seite nicht klar, ich dachte es wäre nur die Überschrift, fand aber kein Feld für einen Text...
Jedenfalls habe ich diesen pickelartigen Ausschlag seit ein paar Tagen und weiß nicht, ob ich in nächster Zeit zum Arzt kann. Deswegen wollte ich um eine Diagnose bitten. Ich hatte schon den Verdacht auf Gürtelrose, aber es sieht ein bisschen anders aus als die Bilder zu Gürtelrose finde ich?
Jucken tut es nicht. Schmerzen ein kleines bisschen. Ein kleines Stechen. Wenn ich Kleidung anhabe ein bisschen mehr. Andere Beschwerden wie Fieber etc. habe ich derzeit noch nicht.
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe zu Diagnose oder Behandlung.
Ich war beim Arzt, der meinte es sieht nicht nach einer Gürtelrose aus, da die Punkte bei einer Gürtelrose enger zusammen liegen UND es auch oft (gleichzeitig) an anderen Stellen zu solchen Ausschlägen kommt. Außerdem sei eine Behandlung nach fast einer Woche (hab ziemlich lange gewartet ^^) auch schon viel zu spät, da eine Behandlung bei Gürtelrose (wäre es denn eine) sofort erfolgen müsste.
Ich habe vor einigen Wochen die Hecken geschnitten, der Verdacht kam auf, das ich vielleicht von etwas gebissen wurde. Er hat mir ein Panthenol Rezept gegeben. Ich habe aus Interesse gefragt und mit Bepanthen macht man bei sowas eigentlich auch nichts falsch meinte er.
Der Ausschlag ist eh schon zurück gegangen. Lustig zu sehen ist, wie das Blut in diesen Punkten geronnen ist, ich find's lustig zu sehen, wie da alles arbeitet, ich hab da ja nicht selbst was aufgekratzt oder so, aber es wurde anscheinend angegriffen und musste dann gerinnen, naja nur so meine Gedanken dazu :)
Also danke für die Antworten!
Ich dachte mir auch, 'Diagnose' sei vielleicht unpassend, aber ich dachte ich müsse mich kurz fassen aber es ist ja eigentlich auch egal, wie ich es benenne... irgendwo stand es solle in Frageform gestellt werden... Aber eigentlich will ich ja nur eure Meinung / Einschätzung dazu, mir ist es wie gesagt nicht möglich zum Arzt zu gehen, weil ich seit meinem Auslandsaufenthalt hier auch nicht mehr versichert bin. War zuvor bei meiner Mutter mitversichert. Jetzt hab ich momentan nicht das Geld mich zu behandeln. Also wird es sich entweder stark verzögern oder gar nicht möglich sein. Ich würde jetzt schon gern was analysieren/verstehen und vielleicht vorsorglich behandeln, vielleicht eindämmen etc... bevor sich herausstellt ob ich zum Arzt kann... oder soll.
Es ist nur eine Schande, das ich mein Anfangspost nicht editieren kann weil der schon recht naiv klingen mag.... wenn man so will.