Therapieverlängerung bei Depression abgelehnt
Ich bin seit 3,5 Jahren wegen einer Depression in psychotherapeutischer Behandlung. Es hat sich so lang gezogen, weil ich studiere und in der Anfangszeit die Semesterferien bei meinen Eltern verbracht habe und auch ein Auslandssemester gemacht habe. Jetzt wurde meine Therapieverlängerung abgelehnt mit der Begründung, es habe zu viele Unterbrechungen gegeben. Ich bin die letzten eineinhalb Jahre aber unterbrechungsfrei dort gewesen und fühle mich immer noch nicht "gesund".
Ich habe gegen die Ablehnung durch einen Gutachter Widerspruch eingelegt, der darauf prüfende Obergutachter hat allerdings auch abgelehnt. Beide Gutachter haben nur den Bericht meiner Therapeutin als Entscheidungsgrundlage. Habe ich da noch eine Chance? Kann ich etwas tun, um die Therapie doch bewilligt zu bekommen? Die Therapie ist mir wirklich wichtig.
1 Antwort
Für diesen Antrag kannst Du nichts mehr machen, das Urteil des Obergutachters ist bindend, die Kasse darf das gar nicht bewilligen. Dafür gibt es das Widerspruchsverfahren und den Obergutachter, damit das Urteil des Gutachters noch einmal überprüft wird. Normalerweise sind Gutachter und Obergutachter ziemlich wohlwollend, die meisten Anträge und die meisten Widersprüche gehen durch, da müssen triftige Gründe vorliegen. Ich kann mir aus meiner Erfahrung nicht vorstellen, dass das Auslandssemester und die Unterbrechungen in den Semesterferien der einzige Ablehnungsgrund sind, v.a. wenn Du seit eineinhalb Jahren keine Unterbrechungen mehr hattest. Das macht nicht wirklich Sinn. Die Frage ist, ob es noch andere Ablehnungsgründe gab, wie überzeugend der Bericht Deiner Therapeutin war. Es wird überprüft, ob eine Therapie notwendig, wirtschaftlich und zielführend ist. Es kommt auch darauf an, um welche Verlängerung es sich handelt, wieviele Sitzungen Ihr schon habt und in welchem Verfahren. In Verhaltenstherapie z.B. weiß ich, dass die Fortführung von 60 auf 80 Sitzungen schon "nur noch in Ausnahmefällen" genehmigt werden soll, und darüber hinaus ist fast aussichtslos. Da muss man dann schon sehr gut begründen können.
Grundsätzlich kannst Du bei einem anderen Therapeuten einen erneuten Antrag stellen, wie schon in der anderen Antwort geschildert, innerhalb von 2 Jahren mit guter Begründung, nach 2 Jahren Pause ohne Begründung. Gut macht sich auch immer ein Verfahrenswechsel, wenn man ihn begründen kann (z.B. von tiefenpsychologischer Therapie auf Verhaltenstherapie oder anders herum, weil man sich von dem neuen Verfahren mehr Erfolg verspricht). Viel Glück!