Therapieverlängerung bei Depression abgelehnt

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Für diesen Antrag kannst Du nichts mehr machen, das Urteil des Obergutachters ist bindend, die Kasse darf das gar nicht bewilligen. Dafür gibt es das Widerspruchsverfahren und den Obergutachter, damit das Urteil des Gutachters noch einmal überprüft wird. Normalerweise sind Gutachter und Obergutachter ziemlich wohlwollend, die meisten Anträge und die meisten Widersprüche gehen durch, da müssen triftige Gründe vorliegen. Ich kann mir aus meiner Erfahrung nicht vorstellen, dass das Auslandssemester und die Unterbrechungen in den Semesterferien der einzige Ablehnungsgrund sind, v.a. wenn Du seit eineinhalb Jahren keine Unterbrechungen mehr hattest. Das macht nicht wirklich Sinn. Die Frage ist, ob es noch andere Ablehnungsgründe gab, wie überzeugend der Bericht Deiner Therapeutin war. Es wird überprüft, ob eine Therapie notwendig, wirtschaftlich und zielführend ist. Es kommt auch darauf an, um welche Verlängerung es sich handelt, wieviele Sitzungen Ihr schon habt und in welchem Verfahren. In Verhaltenstherapie z.B. weiß ich, dass die Fortführung von 60 auf 80 Sitzungen schon "nur noch in Ausnahmefällen" genehmigt werden soll, und darüber hinaus ist fast aussichtslos. Da muss man dann schon sehr gut begründen können.

Grundsätzlich kannst Du bei einem anderen Therapeuten einen erneuten Antrag stellen, wie schon in der anderen Antwort geschildert, innerhalb von 2 Jahren mit guter Begründung, nach 2 Jahren Pause ohne Begründung. Gut macht sich auch immer ein Verfahrenswechsel, wenn man ihn begründen kann (z.B. von tiefenpsychologischer Therapie auf Verhaltenstherapie oder anders herum, weil man sich von dem neuen Verfahren mehr Erfolg verspricht). Viel Glück!