Wo kann ich Gerichtsurteile oder Urteile zur Anerkennung von Hernien-, Leistenbruch- oder Nabelbruchoperationen zur Erhöhung des Grades der Behinderung finden?

1 Antwort

Ein Zustand nach Leisten- oder Narbelhernienoperation führt nicht automatisch zur Erhöhung des Grades. Nach vollständiger Genesung (inkl. OP) ist mit keinen Folgen bzw. Einschränkungen zu rechnen und eine Belastungsfähigkeit, zumindest was die Leiste betrifft, wiederhergestellt, sodass hier keine Erhöhung begründet wäre. 

B11. Brüche (Hernien): 11.1 Leisten- oder Schenkelbruch je nach Größe und Reponierbarkeit:

ein- oder beidseitig [0-10]

bei erheblicher Einschränkung der Belastungsfähigkeit [20]

11.2 Nabelbruch:

Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie [0-10]

Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwandbrüche und -defekte ohne wesentliche Beeinträchtigung, je nach Größe [0-10]

mit ausgedehnter Bauchwandschwäche und fehlender oder stark eingeschränkter Bauchpresse [20]

mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen [20-30]

bei häufigen rezidivierenden Ileuserscheinungen [40-50]

Bei schweren angeborenen Bauchwanddefekten mit entsprechender Beeinträchtigung der Bauch- und Brustorgane kommt auch ein höherer

 

GdS

 

in Betracht.