Inwiefern erhöht ein irritabler Darm bzw. Reizdarm den Grad der Behinderung?
Hallo, inwiefern erhöht ein irritabler Darm bzw. Reizdarm den Grad der Behinderung? Ich habe gesurft und auch Beiträge dazu gefunden, nur nicht die Höhe des Grads der Behinderung. Jetzt schon einmal besten Dank für eure Antworten. LG Kleopatris
2 Antworten
Also das Krankheitsbild eines Reizdarmes allein macht keinen Behinderungsgrad aus. Das wäre, als wollte man für einen Brillenträger einen Behinderungsausweis beantragen.
Deine Fragestellung lässt aber auf eine schon vorhandene Behinderung schliessen. Mit mehr Info's und dem Wissen ob einer Vor- oder Begleiterkrankung kann diese Einschätzung allerdings abweichen!
Reizdarm = irritabler Darm
Gdb
10.2.2 Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen [0-10]
mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen) [20-30]
mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustandes [40-50]
Quelle: http://www.rehadat-recht.de/de/feststellungsverfahren/feststellung-der-schwerbehinderteneigenschaft-grad-der-behinderung-gdb/erhoehung-des-gdb/?infobox=%2Finfobox1.html&serviceCounter=1&detailCounter=0&connectdb=veroeffentlichungen_result&wsdb=LIT&intlink=true&GIX=VMGB0010*
Gruß