Inwiefern erhöht ein irritabler Darm bzw. Reizdarm den Grad der Behinderung?

2 Antworten

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Also das Krankheitsbild eines Reizdarmes allein macht keinen Behinderungsgrad aus. Das wäre, als wollte man für einen Brillenträger einen Behinderungsausweis beantragen.

Deine Fragestellung lässt aber auf eine schon vorhandene Behinderung schliessen. Mit mehr Info's und dem Wissen ob einer Vor- oder Begleiterkrankung kann diese Einschätzung allerdings abweichen!


Reizdarm = irritabler Darm

Gdb


10.2.2 Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen [0-10]
mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen) [20-30]
mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustandes [40-50]

Quelle: http://www.rehadat-recht.de/de/feststellungsverfahren/feststellung-der-schwerbehinderteneigenschaft-grad-der-behinderung-gdb/erhoehung-des-gdb/?infobox=%2Finfobox1.html&serviceCounter=1&detailCounter=0&connectdb=veroeffentlichungen_result&wsdb=LIT&intlink=true&GIX=VMGB0010*

Gruß