2 Zahnbrücke, Härtefall, AOK, volle kostenübernahme?
Hallo,
hatte letztes Jahr 2 Zahnbrücken, damals wurde mir ca. 1500€ Zuschuss gezahlt, es war ein Härtefall.
Naja mein Eigen Anteil lag jedoch bei 2100€ , ich bin Azubi & war es zu dem Zeitpunkt auch. Ich zahle noch bis heute und auch in den kommenden Jahren diese 2 Brücken ab. Mir hatte der Zahnarzt verblendete Zähne empfohlen und ich hab die dann eingesetzt bekommen.
Hab aber jetzt gelesen das (wusste es vorher nicht) bei einer Regelversorgung die AOK alles übernommen hätte, jetzt steh ich da mit einer endlos langen Rechnung die ich Monat für Monat sehr schwer abbezahle da ich immer noch Azubi bin & eine kleine 1 Zimmer Wohnung beziehe.
Kennt sich jemand mit so ein Fall aus? Kann ich nicht im nach hinein noch immer den vollen Betrag einer Regelversorgung anfordern?
3 Antworten
Du hast mit dem Zahnarzt eine Mehrkostenvereinbarung abgeschlossen und dafür unterschrieben, dass du die zusätzlichen Kosten bezahlst. Damit bist du einen Vertrag eingegangen, den du nicht einfach kündigen kannst. Wenn du dich falsch beraten fühlst, wende dich an den Zahnarzt. Vielleicht ist er kulant und korrigiert die Rechnung nach unten.
Beim nächsten Mal hole eine Zweitmeinung ein, bevor du etwas unterschreibst und lass dich auch von der Krankenkasse beraten.
Bei Kronen und Brücken kommt man mit dem doppelten Festzuschuss (Härtefall) nicht aus, denn dieser deckt nur das aller Notwendigste ab. Es wird aber Edelmetall verarbeitet, weshalb du auch ohne zusätzliche Verblendungen auf jeden Fall einen Eigenanteil hättest - allerdings nicht 2100 €. Andererseits hast du jetzt die "Deluxe-Variante" und die ist nunmal teuer.
Die Regelversorgung ist die "billigste" Versorgung. Dafür bekommst du kaum eine Erstattung von 100% für 2 Brücken, denn Edelmetall wird immer verarbeitet. Aber egal - jetzt hast du eine hochwertige Versorgung, die hoffentlich lange Zeit hält.
Härtefall bedeutet , dass man den doppelten Festzuschuss erhält.
wenn du allerdings Materialien usw gewählt hast, die hochwertiger sind, als der Kassenstandard, bleibst du da natürlich trotzdem drauf sitzen. egal ob nun Härtefall oder nicht.
so wie ich deinen Fall lese, hast du definitiv nicht die "Kassenvariante" im Mund, sondern hast eine hochwertigere Versorgung gewählt (oder dir vom Zahnarzt aufschwatzen lassen).
Wende Dich mal an die kostenlose
unabhängige Patientenberatung
Die kann da auch nicht helfen, denn die Mehrkostenvereinbarung wurde ganz sicher schriftlich abgeschlossen.
"Es wird aber Edelmetall verarbeitet, weshalb du auch ohne zusätzliche Verblendungen auf jeden Fall einen Eigenanteil hättest"
Nein in meinen Fall nicht, da ich unter 500 Euro verdiene (Azubi) werde ich komplett vom Eigenanteil befreit worden, hätte ich die Regelversorgung gewählt.