Ab wie viel Jahren selber Augenarzttermin vereinbaren?
Kann ich mit 14 Jahren selber einen Augenarzttermin vereinbaren?
3 Antworten
Hallo claire2806,
Auch als Minderjährige kannst Du die ärztliche Schweigepflicht für Dich in Anspruch nehmen, also Termine selber ausmachen und allein hingehen; dabei bitte an Deine Versichertenkarte denken. Dazu hast Du durchaus das Recht, auch gegenüber Deinen Eltern. Es wäre ein Denkfehler zu meinen, dass Eltern bis zum Kindesalter von 17 Jahren und 364 Tagen das uneingeschränkte Recht hätten, alles zu erfahren, ausdrücklich informiert werden zu müssen oder dass ohne das Einverständnis der Eltern ohnehin keine medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden dürften.
Die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung hängt nicht vom Erlangen der Geschäftsfähigkeit (also 18. Geburtstag), sondern von der bereits erlangten Einsichts- und Urteilsfähigkeit des (jungen, auch minderjährigen) Menschen ab. Üblicherweise wird als ansatzhafte Richtschnur herangezogen, dass diese Einsichtsfähigkeit regelmäßig etwa ab dem 14. Lebensjahr - also ab dem 13. Geburtstag - vorliegen dürfte; was den Arzt allerdings nicht davon entbindet, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob der jeweilige Jugendliche tatsächlich einwilligungsfähig ist. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls (und da sind wir "sehr weit oben" in der Gerichtsbarkeit) geht durchaus davon aus, dass ein urteilsfähiger Minderjähriger seine Persönlichkeitsrechte eigenständig ausüben kann, ohne dass die Eltern automatisch informiert werden oder einverstanden sein müssten.
siehe dazu zum Beispiel Bei jungen Patienten lauern juristische Fallstricke (aerztezeitung.de)
oder - ein sehr gewichtiges Gerichtsurteil im Fall der Schwangerschaft einer 15-Jährigen, bei dem ausdrücklich Recht gesprochen wurde, dass auch in einem solchen Fall und der Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch die 15-Jährige das Recht auf ärztliche Schweigepflicht hat und der Frauenarzt daher die Eltern ausdrücklich nicht informieren darf, siehe https://www.t-online.de/leben/familie/id_19773086/aerztliche-schweigepflicht-gilt-auch-bei-minderjaehrigen.html
Also kannst Du natürlich den Termin allein vereinbaren und allein hingehen; und auch evtl. Behandlungen erstmal allein absprechen. Wichtig ist dabei, dass Du im Gespräch mit dem Arzt in Ruhe alles klärst und er dabei den Eindruck gewinnt, dass Du ausreichend Einsicht und Urteilsvermögen hast ... und umgekehrt kannst Du natürlich auch mit ihm klären, ob und wann er ggf. Deine Eltern beiziehen möchte und wie Du dazu stehst.
Ich wünsche Dir ganz viel Erfolg dabei.
Warum nicht ! Geht doch klar, also machen kannst du Arzt Termin überall alleine , manchmal müssen die Eltern nur mit zu den Terminen weil etwas wichtiges besprochen wird oder einfach wegen „Aufsichtspflicht“
Ja kannst du, nimm die Krankenversicherungskarte mit
für bestimmte Untersuchungen müssen aber die Eltern einwilligen