Ärztliche Bescheinigung für Ausbildung.
So, also am 1.9.2013 beginnt meine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation bei der DB. Mein Ausbildungsvertrag kam an und darin steht, der Betrieb benötigt eine ärztliche Bescheinung, bei nicht volljährigen Azubis (von der Jugenduntersuchung letzten Jahres die ist verloren gegangen).
Die Frage ist, muss ich eine ärztliche Bescheinigung trotzdem mitsenden, auch wenn ich zum Ausbildungsbeginn schon seit knapp 2 Monaten volljährig bin?
Falls ja, ist diese gespeichert und lässt sich diese erneut abholen? Oder muss diese neu ausgestellt werden bzw. muss ich neu untersucht werden, falls ja, an welchen Arzt kann man sich wenden? Meine Hausärztin macht das nämlich NICHT, da sie nicht die richtigen Schulungen etc. dafür hat.
3 Antworten
Ruf doch einfach mal bei DB Personalservice an. Die müssten dir da bestimmt eine Auskunft geben. Ansonsten könntest du dich noch an den zuständigen Personalmanager wenden.
Das ist nicht eine Bescheinigung von einer Jugendgesundheitsuntersuchung. Das ist die verpflichtende Jugendarbeitsschutzuntersuchung das ist was anderes. Verpflichtend für alle unter 18! Unterlagen dafür sind bei der Gemeinde oder manchmal auch beim Arzt hinterlegt. Diese Untersuchung dient, ob du den Beruf auch ausüben darfst oder ob irgendwelche Einschränkungen gegben sind.
Diesemacht normalerweise so gut wie jeder Kinderarzt, Hausarzt,Hausärztliche Internisten
Wenndu da volljährig bist, brauchst du diese auch nicht zu machen. Muss nur gemacht werden, wenn du zum Ausbildungsbeginn ab 01.09.2013 noch nicht Volljährig wärst. So brauchst du auch keine Untersuchung.
Der Vertrag läuft ja erst ab 1.9. und wenn du da volljährig bist, ist die Bescheinigung ja hinfällig! Ich würde sie nicht mitschicken!