Ärztliche Schweigepflicht bei Drogentest?
Ein Freund hat beim Arzt einen Drogenschnelltest gemacht für die Berufschule um ins Internat zu kommen und der war positiv,
Er hat den jetzt gefälscht 1:1 das auf dem Zettel negativ steht
Darf die Berufschule jetzt den Arzt Kontaktieren und fragen ob der Test wirklich Negativ war und darf der Arzt diese Information Herausgeben ?
6 Antworten
Naya die Ärzte dürfen es nicht einfach so Informationen weiter geben. Sollte aber die Schule den Verdacht haben das der Test gefälscht wurde, können die dich bzw. Deinen Kumpel anzeigen und die Polizei bzw. Das Gericht u.a. Die Anwälte der Schule können eine Kopie der Testergebnisse beim Artz sich zukommen lassen. Und so mit bekommst du bzw. Dein Freund eine Anzeige wegen Dokumentenfälschung fliegst aus der Schule und ggf. Kannst du auch gegen Verstoß der BTM Gesetze angezeigt werden
Wegen BTM nicht. Der Konsum ist nicht strafbar.
Ärztinnen und Ärzte unterliegen prinzipiell der Schweigepflicht.
Dies gilt auch in Bezug auf den Substanzkonsum ihrer PatientInnen, egal ob dies illegalisierte oder legale Substanzen betrifft.
aber:
Wenn die Schule bei dem Arzt nachfragt..........
wird der Arzt "deinen Freund" erneut einbestellen und ihn aufklären u.a. über die Konsequenzen seiner Fälschung.
@ Bitterkraut
ich habe nichts von juristischer Aufklärung des Arztes geschrieben ;-)
...ohne den Fall genau zu kennen - ist keine Aussage möglich.
aber:
i.d.R. sieht es aber so aus:
Wenn der Arzt einen Anruf von der Schule bekommt-bestellt er die betreffende Person zu einem Gespräch ein.
Dort wird die Person über die Folgen der Urkundenfälschung aufgeklärt- entweder wird das unter allen Betreffenden geklärt und richtig gestellt ( funktioniert nur wenn die Person einsichtig ist- und im günstigsten Fall sieht der Arzt von einer Anzeige ab) .......oder es erfolgt umgehend eine Strafanzeige.
Lg
wird der Arzt "deinen Freund" erneut einbestellen und ihn aufklären u.a. über die Konsequenzen seiner Fälschung.
Das hier hab ich gemeint. Aber warum sollte er? Ich glaub auch nicht, dass ein Arzt sich die Zeit nimmt, um pädagogisch auf den Patienten einzuwriken. All das ist gar nicht sein Job und der Patiernt muss auch keiner deraartigen Einladung folgen.
Der Arzt würde vielleicht Anzeige erstatten, alles andere ist nicht seine Sache.
Ok ;-) Es gibt sicher mehrere Möglichkeiten......
Auf dem Land ist es in der Tat so, dass der Arzt mit der Person nochmal redet......ect. wie oben beschrieben.
Voraussetzung ist auch, dass er den Pat. kennt.
Auch klar ist, dass der Pat. keiner erneuten "Einladung" folgen muss.
Wenn nichts fruchtet kann und wird er Anzeige erstatten..-klar.
Es gibt auch die von dir beschriebene Möglichkeiten des "Faxens"
Wie bereits erwähnt...es gibt diverse Möglichkeiten und ohne die genauen Hintergründe (z.B. Arzt-Pat.Verhältnis ) zu kennen ist eigentl. keine Aussage möglich.
All das ist gar nicht sein Job
...ein bisserl kenne ich mich da auch aus ;-)
Lg
Wie meinst du ?
Was dein Depp von Freund da verbrochen hat, wird strafrechtlich als Urkundenfälschung bezeichnet und wird, in diesem Fall, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. (§ 267 StGB)
Wenn er auffliegen sollte, wird es wohl eine Geldstrafe, sollte er angezeigt werden. Eine Vorstrafe wäre es aber dennoch.
Geldstrafen gibts im Jugendstrafrecht nicht - aber viele Sozialstunden....
Der Arzt hat Schweigepflicht.
Aber die Fälschung spricht ggf. für sich selbst.
Aber würde die Schule denkst du Anrufen versuchen?
Ja, bei der Polizei, um eine Anzeige wegen Urkundenfälschung zu machen.
Die Berufsschule darf nachfragen. Und wenn man das geschickt anstellt von beiden Seiten, dann erfährt sie auch die Wahrheit.
der artzt hat die schweigepflicht!
Ja, er darf nichts über das Testergebnis sagen, aber er darf sagen, ob er das Attest ausgestellt hat oder nicht.
Er kann aber z.B. sagen, dass das nicht seine üblichen Formulierungen sind.
Sie können das Attest hinfaxen und er kann sagen, dass er das nicht ausgestellt hat, daß es nicht mit dem Original übereinstimmt. So einfach geht das. Und da greift auch die Schweigeplicht nicht mehr.
Ich nehme an, dass du "der Freund" selbst bist. Man sollte immer ZUERST über die Folgen einer Straftat nachdenken und nicht erst, wenn man sie begangen hat. Das war das Dümmste, was du machen konntest. Sowas kommt meistens raus.
Wenn ein Verdacht auf Urkundenfälschung besteht, dann kann selbstverständlich nachgefragt werden, ob das Dokument echt ist. Der Arzt wird der Berufsschule mitteilen, ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht.
Die Tat wurde noch nicht begangen deshalb fragt er im Vorhinein
Wie soll ich das verstehen wird die Schule Nachfragen und wie ?
Okay! Dann begehe KEINE Urkundenfälschung. Damit verschlimmerst du nur alles.
Ich glaub nicht, dass Ärtze juristische Aufklärun betreiben. Das macht eher die Staatanwaltschaft....