Zahnarzthelferin erzählt ihrer Tochter und ihren Freundinnen von ihren Patienten
Es ist so, bei meinem Zahnarzt ist eine Zahnarzthelferin,die die Mutter eines Mädchen das ich kenne ist. Ich habe mitgekriegt dass die Mutter ihrer Tochter und ihren Freundinnen von ihren Patienten und deren Problemen erzählt-ohne Einverständnis. Ich kenne jemanden, bei den sie den Weisheitszahn gezogen hat und als er wieder zu sich kam (wegen Vollnarkose) hat er gehört wie die Zahnarzthelferin ihrer Tochter (gerade mit ihren Freundinnen aus der Schule gekommen) erzählt hat,was mit ihm los sei.
Ich habe jetzt Angst,dass sie etwas von mir erzählt und nachher jeder weiß was ich für Zahnprobleme oder so habe.Immerhin gehe ich mindestens einmal im Monat zum Zahnarzt weil ich eine Zahnspange trage.
Haben Zahnärzte keine Schweigepflicht?
14 Antworten
Natürlich haben Zahnärzte Schweigepflicht und die Schweigepflicht gilt nicht nur für den Arzt sondern auch für seine Angestellten.Du solltest dich mal bei ihrem Chef beschweren.Der soll der Dame mal die Leviten verlesen,wenn nicht gar hochkant rauswerfen.Das ist schließlich ein schwerer Vertrauensbruch.Möglicherweise hätten die Betroffenen sogar Anrecht auf Schadenersatz.Da würde ich mich mal erkundigen.Ist wohl etwas schwatzhaft die Dame,was?
Zahnärzte und auch alle Angestellten der Praxis haben selbstverständlich Schweigepflicht. Außerdem verstößt man auch gegen den Datenschutz, wenn man über Patienten mit Dritten redet. Du kannst sie ruhig darauf hinweisen. Sollte sie dennoch etwas über Dich erzählen kannst Du das auch dem Zahnarzt sagen. Der wird sich nicht gerade freuen.
Hallo,
alle Ärzte und Ärztinnen haben absolute Schweigepflicht. Und da sie Arzthelferin ist, sie natürlich auch. Erzähle doch mal deinem Zahnarzt davon, den wird das bestimmt auch interessieren. ;) Und dann kann die echt Probleme bekommen.
LG
Doch haben sie. Und Zahnarzthelferinnen auch!!! ...
Solange sie keinen Namen nennt, ist es rein rechtlich kein Problem. Erst, wenn der Aussage eine Person hinzugefügt wird, kommt es zu einem Verstoß gegen die Schweigepflicht...
Doch die Zahnärtze und auch das Personal haben Schweigepflicht! Solange keine Namen genannt werden oder Hinweise um welche Person es sich handelt ist es ja noch ok. Aber sobald man weiß wer gemeint ist, ist die Schweigepflicht gebrochen. Wenn du Angst hast das sie etwas von dir erzählen könnte, kannst du auf alle Fälle den Zahnarzt darüber informieren.
Solche Helferinnen sind kein gutes Aushängeschild für eine Praxis!!