Arzthelferin verplappert sich?

7 Antworten

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Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist unter den Voraussetzungen des § 203 StGB strafbar, mit Androhung von Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr. Das Berufsrecht bestimmter Berufe droht in bestimmten Fällen mit dem Verbot der Berufsausübung, z. B. in § 3 Abs. 3 des Psychotherapeutengesetz. Dazu kommen die standesrechtlichen Sanktionen, etwa Geldbußen. Die Verletzung von Vertragspflichten z. B. aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis kann zu arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Kündigung führen. Möglicherweise kann der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend machen. aus:de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht

Das wird sie nicht tun, denn sie würde gegen die Schweigepflicht verstoßen - bekommt das einer mit, sucht sich der Arzt gern und schnell eine andere Arzthelferin.

du meinst,der Patient bekommt mit,daß die Arzthelferin über ihn gesprochen hat? Er bekommt es über vier Ecken wieder zu hören? Also ich würde sagen,die Arzthelferin hat dort die längste Zeit gearbeitet.Sie ist zur Diskretion verpflichtet.Was innerhalb der Praxis passiert,hat auch dort zu bleiben!

Erst mal passiert gar nichts. Wenn Du natürlich eine Anzeige erstattest oder den Arzt darauf ansprichst, wird sie vermutlich eine Abmahnung o.ä. bekommen.

TheresaaaaB 
Beitragsersteller
 28.05.2010, 18:31

Sagen wir mal jemand leidet unter Krebs, was noch keiner mitkriegen soll weil dieser nicht angesprochen werden soll... und dann von allen seiten angesprochen wird, ist doch rufmord ?!

Fanta4  28.05.2010, 18:34
@TheresaaaaB

Rufmord eher nicht, aber die Arzthelferin darf natürlich keine vertraulichen Daten weitergeben. Dies kann für sie eine fristlose Kündigung bedeuten, und sie hat es auch verdient, weil das geht gar nicht.

wolschi  28.05.2010, 18:56
@Fanta4

Ja, der Krebspatient ist im Gespräch, aber für die Arzthelferin dürfte sich ihr Beruf erledigt haben, wenn der Patient sich beschwert.