Akuter Notfall- Parken auf dem Behindertenparkplatz
Meine erste Frage hier:-) Erst mal Hallo an alle die mir hier helfen können, wie ich erst jetzt von meiner Mama erfahren habe hat sie vor ca. 3 Monaten ihr Auto auf nem Behindertenparkplatz abgestellt um schnell ihre Ärztin aufzusuchen. Sie brauchte eine Notfallspritze um einen Anfall der u.U. zur Bewußtlosigkeit führen kann in den Griff zu bekommen. Sie hatte zu dem Zeitpunklt frisch ihre schwere Erkrankung zwar diagnostiziert war aber medikamentös noch nicht "eingestellt". Da sie alleine zuhause war konnte sie noch zur Arztpraxis fahren, hat in ihrer Not aber auf dem B-Parkplatz geparkt.
Zusammen mit Knöllchen und nem ärztlichen Attest, welches ihren Notfall dokumentierte ist sie aufs Ordnungsamt der kleinen Gemeinde. Der zuständige Sachbearbeiter wollte sofort auf die Forderung verzichten. Jedoch der Bürgermeister bestand (nach mehrmaliger persönlicher Bittstellung im übrigen) auf die 60 Euro. Sie hat dann bar bezahlt.
Aufgrund der Aufregung im Zusammenhang mit der Krankheit kam das Gespräch erst kürzlich auf diesen Sachverhalt. Kann ich da irgendwie nachträglich noch was machen? Dankeschöön Karin
13 Antworten
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage formal ist.
Aber das Beispiel des Sachbearbeiters zeigt, dass man da durchaus hätte menschlich handeln können - gerade nach Vorlage des ärztlichen Attests.
Wenn du die Rechtslage klären willst, würde ich zum Anwalt gehen. Ansonsten einfach mal die örtliche Presse über diesen Sachverhalt informieren.
Vielleicht greifen die es mal bei ihrer Lokalberichterstattung auf und zeigen damit einem Bürgermeister, dass man sein Amt auch menschlich ausführen könnte.
Die Zweifel sind mehr als berechtigt.
Ein Anfall kann zur Bewusstlosigkeit führen und man führt mit dem Auto?
Unglaubwürdige Ausrede, um einen Behindertenparkplatz zu blockieren.
Verstehe ich das richtig, dass deine Mutter Auto gefahren ist, obwohl Ohnmacht gedroht hat?
Und sie hat ihren Führerschein noch?
Ich würde GANZ still sein und mich wie ein Mäuschen verhalten, dass dieser Umstand nicht aufkommt! Sonst ist der Lappen weg.
Wer sich in einem Zustand ans Steuer eines Autos setzt, der sich mit dem verantwortlichen Führen eines Fahrzeuges nicht vereinbaren lässt, beweist damit seine Unzuverlässigkeit!
Man glaubt es nicht!
Nein, kann man leider nicht. Mit Bezahlung der Strafe wird diese anerkannt, nach 2 Wochen ist dann idR kein EInspruch mehr möglich.
Allenfalls über die Höhe des Knöllchens kann man noch Beschwerde einlegen. Parken auf dem Behindertenparkplatz ist eine Ordnungswidrigkeit und wird normalerweise mit einem Bußgeld von 35€ belegt. Hier wäre also ggfs. nachzuprüfen, wie es zu den 60€ kam.
Wenn sie so akut gefährdet war, warum ist sie dann noch Auto gefahren und hat andere Menschen gefährdet. Das sie die 60€ zahlen mußte ist vollkommen richtig.
Oje, da wurde offensichtlich der Falsche gewählt.
Sie hätte Widerspruch vor dem Bezahlen einlegen können.
Einem Bekannten von mir wurde das Auto übrigens abgeschleppt - er hatte das Schild "Behindertenparkplatz" nicht gesehen, weil es von einem Ast fast verdeckt war.
Ach ja - da fährt jemand nahe der Ohnmacht mit dem Auto - und stellt sich DANN auch noch auf die Hinterbeine!?
Ja, Bubal - nach der Ohnmacht ;-)
Behindertenparkplätze werden oft durch unberechtigte Belegt und die kommen mit allen möglichen und Unmöglichen Ausreden warum gerade sie zu diesem Zeitpunkt unbedingt dort Parken müssen. Auch in diesem Fall habe ich so meine Zweifel an dem gesammten Vorgang, da fährt eine ohne rücksicht auf das Leben und die Gesundheit anderen Auto obwohl jederzeit die gefahr besteht Bewusstlos zu werden . Wenn ich bei der Pesse wäre würde ich in diesem Fall dazu raten die Füsse ganz still zu halten.