ALG 2 und hohe Zahnarztkosten im Härtefall?

5 Antworten

.. das ist nun mal der Gesamtbetrag der Rechnung.. einen Teil wird deine Krankenkasse übernehmen.. und den Rest zahlst du selbst.. für so was hat man eigentlich noch eine Zahnzusatzversicherung.. kostet nicht viel im Monat aber dann sind solche immense Kosten (je nach Vertrag) fast zu 100 Prozent gedeckt.. der Zahnarzt und das Labor arbeiten ja auch nicht umsonst

Der Zuschuß der Kasse ist doch viel höher als das was auf der Rechnung steht .. (sieh Zusage der Krankenkasse und Rechnung) also ist die Differenz auch viel niedriger

Da ist doch keine Rechnung dabei. Was du vom Zahnarzt bekommen hast, ist ein Kostenvoranschlag. Den hast du wahrscheinlich gebraucht, um wiederum das andere Schreiben von der Krankenkasse zu bekommen - nämlich die Zusage zur Kostenübernahme, durch die du entsprechend nichts zahlen musst.

Torben72 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 11:38

Hä, wie jetzt? Mir wurde gesagt das dieses meine Private Rechnung seih und ich damit nicht mehr zu meiner Krankenkasse muss

HappyMe1984  03.06.2019, 11:44
@Torben72

Die beiden unteren Schreiben sind vom 07.05., das obere vom 20.05.19. Da die Summe auf dem oberen Schreiben genau der auf dem mittleren entspricht, scheint die Kasse ja die Kosten zu übernehmen. Zudem steht auf dem untersten Zettel oben "Kostenvoranschlag" und unten "Bitte reichen Sie den beiliegenden HKP bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein".

Wenn dem so ist, wirst Du "Sonderleistungen" mit ihr vereinbart haben, die keine Kassenleistung sind.

Kassenleistungen unterscheiden sich nicht von "Arbeitenden" und "ALG II-Empfängern.

Lediglich der Zuschuss / Kostenübernahme zu Kassenleistungen ist unterschiedlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Weil es üblich ist, dass Patienten in Vorkasse gehen und danach die Kosten von ihrer Krankenkasse (Teilweise) rückerstattet bekommen.

Sprich mit deiner Kasse und lass dir die Sache rückbestätigen.

Torben72 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 11:35

Mit meiner Krankenkasse hatte ich schon gesprochen und selbst diese hatte sich über diese Rechnung gewundert weil ja schon der doppelte Zuschuss genehmigt wurde

KHSchindelar  03.06.2019, 11:35

Nein, das ist nicht üblich.

Die Kasse bestätigt die Übernahme der Kosten. In dieser Höhe werden sich mit der Krankenkasse direkt abgerechnet.

Ist der Härtefall Bestandteil der genehmigten Kostenübernahme, werden auch diese direkt mit der Krankenkasse vom Zahnarzt abgerechnet.