Allgemeine Lehrlingsuntersuchung?

2 Antworten

Das wird normalerweise bei Deinem Hausarzt gemacht, siehe unten und nicht in einem Raum in der Berufsschule. 

Ärztliche Untersuchung

Wenn ein Azubi minderjährig ist und vor dem Beginn deiner Ausbildung noch nicht gearbeitet hat, muss er sich von einem Arzt seiner Wahl untersuchen lassen (§ 32 JArbSchG). Der Arzt stellt ihm dann eine Bescheinigung aus, die er seinem Ausbilder vorlegen muss. Die Untersuchung darf an seinem ersten Arbeitstag nicht länger als vierzehn Monate her sein. Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und die Kosten werden vom Land bzw. der Gemeinde übernommen: Du musst keine Praxisgebühr zahlen!

Der Arzt wird bei der Untersuchung checken, ob du für deinen Beruf geeignet bist und das ist auch wichtig für dich. Wenn du zum Beispiel einen Rückratverkrümmung hast solltest du keinen Beruf wählen, der die Wirbelsäule stark belastet – diesen Beruf kannst du dann nämlich nicht lange ausüben. Auch mögliche Allergien sollten auf jeden Fall abgeklärt werden, da allergische Reaktionen oft der Grund dafür sind, dass Azubis ihre Ausbildung abbrechen müssen.

Aber auch wenn du es nicht einsiehst: Du musst die Untersuchung unbedingt machen. Sonst darfst du deine Ausbildung nicht antreten und dein Ausbilder wird dich dann wahrscheinlich ziemlich schnell in der Probezeit kündigen.

Spätestens ein Jahr nach Beginn deiner Ausbildung muss sich der Azubi noch mal ärztlich untersuchen lassen, der Ausbilder sollte ihn nach neun Monaten daran erinnern (§ 33 JArbSchG).

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/vor-der-ausbildung

DerWisser075 
Beitragsersteller
 15.09.2017, 17:52

Danke aber wird der penis und Zähne such angesehen oder nicht?

Die Untersuchung ist vom Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, wenn der Auszubildende minderjährig ist und zuvor noch keiner Arbeit nachgegangen ist. Grundsätzlich findet die Untersuchung bei einem Arzt deiner Wahl statt, also normalerweise beim eigenen Hausarzt. Der Arzt stellt dir eine Bescheinigung aus, die du deinem Ausbilder geben musst. Die Berufsschule kann dir keinen Arzt vorschreiben, oder das die Untersuchung in den Räumlichkeiten der Berufsschule stattfindet. Bei der Untersuchung soll festgestellt werden, das du durch den Beruf keine gesundheitlichen Schäden erlangst. Deine Geschlechtsorgane werden normalerweise nicht untersucht, denn das ist ja nicht für den Beruf relevant. Der Blutdruck wird gemessen, die Reflexe getest, du musst ein paar Bewegungsübungen machen, etc..