Überhöhte Arztrechnung bei Privatpatient reklamieren?
Ein Facharzt hat mir eine Rechnung geschickt zu zwei Untersuchungsterminen. Erst nach dem 2. Untersuchungstermin hat er bei mir etwas festgestellt, nennen wir es hier einfach mal "XY". Nun rechnet er aber eine Untersuchung beim 1. Termin, die ca. 3 Minuten dauerte, zum 3,5-fachen Satz ab. Begründung: "erschwerte und verlängerte Untersuchung wegen XY". Somit bekommt er statt einfachen 40 Euro mal eben 140 Euro. Dabei wusste er bei der Untersuchung ja noch gar nicht, dass ich XY habe, und es war wie gesagt eine kurze und unkomplizierte Untersuchung. Nicht, dass ich ihm kein gutes Gehalt gönne, aber über 600 Euro Gesamtbetrag der Rechnung müssen auch erst einmal verdient werden, und langfristig muss man sich dann über steigende Krankenkassenbeiträge nicht wundern. Also, was tun? Augen zu und zahlen, weil ich es mir mit dem Arzt nicht verderben will, bei dem noch eine Untersuchung aussteht, oder mal nachfragen? Die Krankenkasse sagt, sie könnte nach einem entsprechenden Hinweis von mir auch nachfragen, aber dann ist klar, dass ich ihn dort sozusagen "angeschwärzt" habe, was ich noch blöder finde. Gibt es Erfahrungen dazu?
4 Antworten
Solche Leute muss man Anzeigen.Was im Handel als unlauter gilt, soll bei Ärzten nicht gelten? Hau diesen Quacksalber in die Pfanne und such dir einen anderen. Gibt doch genug!
Melde es der ärzlichen Verrechnungsstelle. Das habe ich auch mal gemacht und der gierige Augenarzt musste eine korrigierte Rechnung ausstellen, die war dann auch nur noch 30 % von der alten Rechnung. Das ist Betrug und das kann man beruhigt petzen.
Ne, die Verrechnungsstelle hat damit nichts zu tun, denn selbst wenn die Rechnung von einer Verrechnungsstelle ausgestellt worden wäre: Die übernehmen ja auch nur das Schreiben der Rechnungen und das Mahnwesen. Was genau der Arzt in Rechnung stellt, teilt der Arzt der Verrechnungsstelle mit. Ansprechpartner wäre dennoch der Arzt. Dir bleibt nur, entweder den Arzt (bzw. die Arzthelferin) zu kontaktieren oder - wie du schon schreibst - deine Krankenversicherung darauf anzusetzen. Wenn du diesen Arzt zukünftig nicht mehr aufsuchen willst, würde ich zu der zweiten Möglichkeiten tendieren.
Mit Erfahrungen diesbezüglich kann ich leider auch nicht dienen. Ärgere mich aber auch öfter darüber, dass es meist der 2,3fache Satz ist. 3,5fach finde ich auch heftig, das hatte ich aber erst einmal bei einer Position beim Zahnarzt. Vielleicht rufst du mal an und fragst vorsichtig nach, ob ein Fehler unterlaufen ist?
''Dabei wusste er bei der Untersuchung ja noch gar nicht, dass ich XY habe''
Damit hat das aber nicht zu tun, was er berechnet. Man kann doch nicht sagen, weil er bei der 1. Untersuchung (noch) nicht herausgefunden hat, was es ist, bekommt er die nicht bezahlt.
Ruf einfach an und frage, wie er auf den erhöhten Satz bei der simplen Untersuchung kommt.
Danke, habe gerade mal danach gegoogelt. Das ist doch eine Abrechnungsstelle, die manche Ärzte nutzen, oder? Allerdings hat "mein" Arzt die Rechnung selbst ausgestellt.