Als Altenpflegeschüler einen Venenkatheter (VIGGO) ziehen?
Hallo! Ich bin Altenpflegeschüler im dritten Lehrjahr und muss momentan im Rahmen meiner Ausbildung ein Praktikum im Krankenhaus absolvieren. Ich hab gesehen das die Krankenpflegeschüler die Venenkatheter (Viggo) ziehen dürfen, und Infusionen anhängen bzw. abhängen. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das auch machen darf bzw. soll oder nicht. Schließlich bin ich Praktikantin und will ehrlich gesagt auch ungern Verantwortung für sowas übernehmen. Habe das zuvor im Altenheim nie gemacht bzw. auch nie bei einem Bewohner gesehen. Danke im Voraus!
5 Antworten
Viggo ziehen ist sowas von einfach. Das kannst Du auch ruhig machen, aber erst, wenn es Dir nochmal jemand erklärt hat. Bei Infusionen anhängen bin ich mir nicht sicher, ob Du das darfst, aber abhängen bestimmt.
Altenpfleger dürfen k e i n e Venenkatheter legen, aber ziehen schon. Würde sagen das Du das im Heim nicht gemacht hast u dann zeigen sie es Dir. Subkutane Infusionen darfst Du legen u solltest Du auch schon im Heim gelernt haben.
Altenpflegefachkräfte dürfen nur mit einen gültigen Spritzenschein eine Vigo legen oder ziehen, da es unter Körperverletzung läuft!!! Sonst machen wir uns strafbar, wenn etwas passiert oder zufällig der MDK ins Haus kommt!!! Zumindest habe ich es so in meiner Ausbildung von 2009-2012 in Stuttgart gelernt!
LG. Steffi
Es gibt keinen Spritzenschein, also den gibt es schon, ist aber rechtlich nicht unbedingt erforderlich. Rechtlich erforderlich ist, daß man es kann, der Spritzenschein ist eine ärztliche Bestätigung das man es kann, der Nachweis kann jedoch auch anders erbracht werden. Im übrigen hat das nichts mit Körperverletzung zu tun, die Qualifikation ist diesbezüglich unerheblich, was zählt, ist das Einverständnis des Patienten. Auch ein Arzt persönlich, macht sich der Körperverletzung strafbar, wenn keine aktive oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Entscheidend ist das Heilpraktikergesetz, wonach das Legen einer Viggo normalerweise eine ärztliche Maßnahme ist, diesbezüglich kann auch der Patient nicht einwilligen. Allerdings, kann der Arzt die Maßnahme an anderes Fachpersonal mit der entsprechenden Sachkenntnis delegieren. Hier kann der Spritzenschein der Nachweis sein, daß man die entsprechende Sachkenntnis hat, allerdings kann dieser wie gesagt auch anders erbracht werden. Die Einrichtung in der man tätig ist, kann festlegen, das man es nur mit einem Spritzenschein darf, das Gesetz schreibt einen solchen aber nicht vor, nur können muss man es und sollte das im Zweifel irgendwie belegen können.
Ich habe gelegt und auch gezogen. Wichtig war mir, den Patienten nach seinen Einverständnis zu fragen und habe auch darauf hingewiesen, dass ich im Ausbildungspraktikum und somit noch kein ausgelerntes Fachpersonal bin. Sowohl vor dem Legen als auch vor dem ziehen, habe ich nochmal nach der Einnahme von Blutverdünnern gefragt. Wichtig, immer wenn man sich nicht sicher ist, unter Aufsicht machen. Den Respekt vor invasiven Maßnahmen sollte man haben, aber übermäßige Angst ist kontraproduktiv.
Na also klar, ist doch nichts dabei. Ich dachte eigentlich im dritten Lehrjahr darf man auch selbst Zugänge legen..
Als Patient hätte ich beim ziehen auch kein Problem damit, wenn das die Putzfrau macht oder ich selbst machen muss.
Beim Legen bin ich, eher meine Venen, aber extrem empfindlich.
Ich habe mal gutmütigerweise für Schwesterschülerinnen meine Venen hingehalten, weil die so "schön schwer zu finden" waren. Ich habe aber auch relativ schnell wieder "Stopp" gesagt. ;) Das tut nämlich doch ziemlich aua, wenn die einem den Arm zerstechen...