Als Enkel die Oma pflegen Geld Von der Krankenkasse?

7 Antworten

zunächst muss für die Oma eine Pflegestufe vorliegen. diese Feststellung muss man bei der Kasse beantragen. wenn diese dann vorliegt, dann kann man Pflegegeld beantragen. das muss aber alles die Oma selbst beantragen, sofern du keine Vollmacht dafür hast. das Pflegegeld wird in allen Fällen aber auf das Konto der Oma überwiesen, da sie der Leistungsbezieher ist. ihre Aufgabe ist es dann, das Pflegegeld entsprechend der Pflege zu verwenden. also z.B. an dich auszuzahlen.

zwei mal pro Jahr muss man bei der Pflege einen sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. der Beleg darüber muss bei der Kasse eingereicht werden.

hat denn deine Oma schon eine Pflegestufe? wenn ja, kommt auch schon ein Pflegedienst bei ihr vorbei?

möchte meine O 89 pflegen

war verstehst du unter Pflege? nicht alles was der Laie als Pflege bezeichnet, wird im Rahmen der Pflegeversicherung als Pflege anerkannt bzw.berücksichtigt.

führt ihr schon ein Pflegetagebuch?

Griesuh  29.03.2015, 21:30

Eulig schreibt:

zunächst muss für die Oma eine Pflegestufe vorliegen. diese Feststellung muss man bei der Kasse beantragen. wenn diese dann vorliegt, dann kann man Pflegegeld beantragen

das ist Blödsinn was du da sagst.

Sobald ein Einstufungsantrag gestellt wurde und eine Begutachtung statt fand und eine Pflegestufe festgestellt wurde gibt es von der Kasse das entsprechende Pflegegeld.

Das Pflegegeld muss nicht extra beantragt werden.

Wo habt ihr denn immer dieses Unwissen her?

Um das Pflegegeld beziehen zu können, muss der Versicherte einige Bedingungen erfüllen:

  1. Es muss sich um eine häusliche Pflege handeln.

  2. Die Pflege muss durch einen Angehörigen oder eine ehrenamtlich tätige Pflegeperson durchgeführt werden.

  3. Die Pflege muss in geeigneter Weise und geeigneter Umgebung erfolgen.

Das Pflegegeld wird monatlich direkt an den Versicherten ausgezahlt. Dabei richtet sich die Höhe des Betrages nach der Pflegestufe, in welche der Betroffene durch ein Gutachten (erfolgt nach dem Pflegeantrag) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eingestuft wurde.

Folgende Mindestzeitwerte für die Grundpflege müssen täglich in den einzelnen Pflegestufen erreicht werden:

Pflegestufe I

mehr als 45 Minuten Grundpflege (+ 45 Min./Tag für Hauswirtschaft = 1,5 Std./Tag Gesamtpflegebedarf)

Pflegestufe II

mindestens 120 Minuten Grundpflege (+ 60 Min./Tag für Hauswirtschaft = 3 Std./Tag Gesamtpflegebedarf)

Pflegestufe III

Pflegestufe III mindestens 240 Minuten und regelmäßige nächtliche Grundpflege (+ 60 Min./Tag für Hauswirtschaft = 5 Std./Tag Gesamtpflegebedarf)

Grundpflege.....was gehört dazu schau in diesen Link = http://www.pflegeverantwortung.de/grundpflege-definition.html

Wie viel Zeit nimmt das in anspruch und was machst du da?

Stillafreak 
Beitragsersteller
 18.07.2014, 15:56

Einkaufen, Gartenarbeit und Haushalt sowie Körperliche Pflege vom helfen im Bad bis zum Ohrring rein stecken.

webya  18.07.2014, 16:12
@Stillafreak

Körperliche Pflege wird nur anerkannt. Dafür benötigst du aber eine Pflegestufe. Zeitaufwand für die Grundpflege mind. 46Min. täglich. Ohrring reinstecken gehört nicht dazu. Das muss ja nicht sein.

So ganz einfach bekommt man die nicht.

Kommst du auf diese Zeit?

Hallo,

die Pflegebedürftige (nicht dieAngehörigen) erhält das Pflegegeld, wenn die reine Pflege mindestens 46 Minuten tägliche Hilfe erfordert: Aufstehen, Anziehen, Waschen/Duschen/Badsen, Essen reichen, Toilette ...

Einkaufen, Gartenarbeit, Wäsche waschen etc. zählen hier nicht mit.

Bei der Krankenkasse der Oma am besten einen Pflegegeldantrag und ein Pflegetagebuch anfordern.

Gruß

RHW

geh zur Pflegekasse/ Krankenkasse dort wird man dir weiterhelfen