An wen kann man sich wenden wenn man eine Überprüfung im Kindergarten wünscht?

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Das geht definitiv so nicht!!!!!!!! Schon rein haftungstechnisch kann und darf eine praktikantin nicht allein kinder betreuen - habt ihr einen privaten träger? oder ist die gemeinde zuständig? (steht auf deinem betreuungsvertrag) Wende dich unverzüglich an den Träger und schildere die Umstände - der ist an der Reihe etwas zu unternehmen!!!! Schließlich sollen die Kinder gut aufgehoben sein. Das du auf dem Dorf wohnst ist doch kein Umstand der dich abhält dafür zu sorgen, dass es deinem Kind gut geht? Oder etwa doch?????? Tut euch zusammen und macht eine Eingabe - solche dinge gehen nicht.

es kommt darauf an, ist es eine 6 wochen praktikantin, die ihr blockpraktikum von 6 wochen in der KITA ableistet, ist es ein praktikant aus der 9. oder 10. einer mittelstufe oder ist es eine jahrespraktikantin, welche ihr anerkennungsjahr macht.

erstere darf einlene kleine kindergruppe alleine betreuen, wenn die erzieher ihm/ihr das zutrauen. zweitere dürfen überhaupt nicht mit den kinder alleine sein und letztere dürfen auch alleine eine komplette gruppe betreuen.

aber fernsehen im kindergarten, dazu fällt mir dann gar nix mehr ein, vor allem wenn auch noch filme geschaut werden, die eigentlich noch nichts für 6 jährige sind. *mitdemkopfschüttel

auch wenn die ganzen disney filme so aussehen, als seien sie für kinder gemacht, es sind filme für erwachsene. sie sind viel zu lang, als daß ein kind im kindergartenalter der handlung über 2 stunden folgen könnte.

geh dich beschweren, zur not bring dein kind in eine KITA im nachbarort.

mir stellen sich hier gerade die haare zu berge.

Auf alle Fälle den Elternbeirat einberufen mit der Kindergartenleitung. Da liegt scheinbar noch mehr im argen (z.B. TV hat im Kindergarten nichts zu suchen!)

Sofern es ein städtischer KiGa ist, an die Stadtverwaltung. Ansonsten die Einrichtung, welche den KiGa betreibt (z.B. Kirche).
Es gibt ja auch eine KiGa-Leitung.
Würde da auf jeden Fall handeln. Das geht ja gar nicht.

dem Leiter des kindergartens beschwerde zuschicken oder persönlich sagen notfalls wenn der kindergarten öffentlich also staatlich ist direkt zu behörden gehen oder vielleicht auch jugendamt (keine ahnung ob die dafür auch zuständig sind)