Arbeitsunfall nachträglich melden (ohne Verbandsbuch)?
Letzte Woche Mittwoch (07.03) habe ich einen Hebelordner dessen Hebel geklemmt hat, fest mit dem Finger zugedrückt es ist nichts passiert. Einige Minuten später hatte ich einen Druck im Finger und dachte eben, dass es von der "Überbelastung" kommt.
Erst am Montag (12.03) als der Druck immer noch da war bin ich einfach mal vorsichtshalber zum Arzt der meinte, dass es nichts halbes und nichts ganzes sei und ich einfach mal noch abwarten soll.
Mittwoch (14.03) bin ich dann nochmals zum Arzt und es stellte sich heraus, dass der Finger entzündet ist und er verschrieb Antibiotika.
Heute (16.03) war ich nochmals zur Kontrolle - die Entzündung ist raus zurück bleibt eine Eiteransammlung im Finger, die ich übers Wochenende mit Zugsalbe versuchen soll raus zu bekommen. Wenn das nicht geht muss ich am Montag zum Chirurgen es rausschneiden lassen.
Soviel mal zum Hergang. Noch ein paar Anmerkungen:
- Das ist während der Arbeit passiert. Ich habe aber nichts ins Verbandsbuch eingetragen, da ja nichts ersichtlich war, kein Verbandsmaterial benötigt wurde und auch im Grunde wie mein Arzt sagte "nichts halbes und nichts ganzes war".
- Ich war auch bisher nicht krankgeschrieben - denke, wenn es am Montag geschnitten wird, wird sich das ändern.
Nun meine Frage: Kann ich das überhaupt noch im Betrieb melden bzw bei der BG? Habe ja wie gesagt nichts eingetragen und der eigentliche Unfall war ja im Grunde schon am 07.03 und somit lange her.
Der zuständige Mitarbeiter meiner Firma ist momentan nicht im Haus deshalb wollte ich vorab wissen ob jemand von euch sich da auskennt.
5 Antworten
Hallo,
Um eine Arbeitsunfall abzuklären musst Du einen sogenannten D-Arzt aufsuchen.
Leider soillte dies so schnell wie möglich nach dem Unfall passieren.
Bereits wenige Tage später gibt es oft das Problem, dass die Berufsgenossenschaft das ablehnt, da es ja auch ein anderer Unfall gewesen sein könnte.
Beispiel: Ein Kollege von mir hat sich auf der Arbeit einen doppelten Bandscheibenvorfall zugezogen. Er ist aber erst nach 48Stunden zum D-Arzt gegangen und hat jetzt das Problem, dass die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse es wohl nicht bezahlen will.
Ob Du noch eine Chance hast, dies zu melden, wird Dir wohl nur ein D-Arzt sagen können, da diese sich mit sowas auskennen.
Ach ja: Wenn noch Eiter im Finger ist, dann ist da auch och eine Entzündung.
Hallo!
Wer, bitte, sagt denn, dass das Zusammendrücken des Hebels eines Hebelordners eine Überbeanspruchung für deinen Finger dargestellt hat und wenn, wären jetzt eher Sehnen geschädigt, aber keine Eiteransammlung im Finger.
Diesen Zusammenhang konstruieren zu wollen ist lächerlich und der Druck den du auf den Hebel ausüben musst, ist mit dem Druck vergleichbar, den du zur Betätigung der WC-Spülung aufwenden musst.
Vielleicht war es die ja, falls du in der Firma zum Klo gemusst hast.
Kopfschütteln!
Hi,
ein Arbeitsunfall ist grundsätzlich immer sofort meldepflichtig - auch dann, wenn es sich nur um vermeintliche Bagatellverletzungen handelt.
Das ist während der Arbeit passiert. Ich habe aber nichts ins Verbandsbuch eingetragen, da ja nichts ersichtlich war, kein Verbandsmaterial benötigt wurde und auch im Grunde wie mein Arzt sagte "nichts halbes und nichts ganzes war".
Jede Verletzung muss ins Verbandbuch eingetragen werden, entweder durch den Geschädigten selbst oder durch den Betriebssanitäter oder betrieblichen Ersthelfer. Das hat nichts mit benötigten Material zu tun - selbst wenn nur Pause und Kühlung als Maßnahme ergriffen wurde, muss das so dokumentiert werden.
Nun meine Frage: Kann ich das überhaupt noch im Betrieb melden bzw bei der BG?
Du kannst (und musst) es melden - nur jetzt wird ein Zusammenhang mit der Arbeit kaum noch nachweisbar sein, d.h. die BG wird höchstwahrscheinlich keine Kosten mehr übernehmen.
LG
Meldepflicht:
§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.
Das heisst, der Verletzte hat überhaupt keine Verpflichtung den Unfall zu melden - was er natürlich tun sollte.
Da bisher keine AU über drei Tage vorlag, hat auch der Unternehmer nichts falsch gemacht.
das wird jetzt nichts mehr.. ein Arbeitsunfall muss zwingend sofort durch einen Durchgangsarzt dokumentiert werden, vorher von dir natürlich im Verbandsbuch...
sollten jetzt Spätfolgen auftreten, zahlt die BG nichts und du darfst selbst in die Tasche greifen
ein arbeitsunfall muss am gleichen tage durch einen durchgangsarzt dokumentiert werden..
2 wochen später nicht mehr........