Feuerwehr - kann man eine Verletzung auch nachträglich ins Verbandsbuch eintragen lassen?
siehe oben - Bin Montag abends (eilige Türöffnung) recht schnell aus dem HLF ausgestiegen und habe mir dabei wohl das Fersenbein "beileidigt". Tut heute immer noch weh und kann kaum laufen.
- Soll ich das nachträglich ins Verbandsbuch eintragen lassen?
- Soll ich einen Arzt aufsuchen und wenn ja welchen? Ist sozusagen ja ein BG-Unfall
Vielen Dank für eure Anworten
7 Antworten
Hallo Spot1978,
sofern Du zum Arzt gehst, brauchst Du keinen Eintrag ins Verbandbuch vorzunehmen - und in diesem Fall würde ich Dir tatsächlich dazu raten, einen Arzt aufzusuchen um schlimmere Verletzungen auszuschließen oder schnellstmöglich behandeln zu lassen.
Du musst dann aber umgehend Deine Wehrführung und/oder Sicherheitsbeauftragten informieren, damit die einen einen Unfallbericht schreiben an die für euch zuständige Feuerwehr-Unfallkasse senden. Der sollte in der Regel innerhalb von drei Tagen bei der FUK eingehen.
Ins Verbandbuch werden nur kleinere Verletzungen eingetragen, die selbst behandelt werden. Bspw. eine kleine Schnittverletzung, die mit einem Pflaster oder kleinem Verband versorgt wird. Sinn ist hier nachzuweisen, dass es sich um einen Dienstunfall gehandelt hat, falls sich im Nachhinein doch noch herausstellt, dass die Verletzung schlimmer als angenommen ist (z.B. Entzündung oder Fremdkörper in der Wunde). Natürlich kann/könnte man die Einträge auch nachträglich vornehmen, wenn es mal vergessen wurde (wer soll das schon nachweisen, sofern es noch keinen Folgeeintrag gibt). In der Regel wird dort ja auch ein Zeuge angegeben, der notfalls die Richtigkeit bestätigen kann.
Da ein BG-Unfall direkt zum D-Arzt damit. Die Adressen sollten eigentlich in der Feuerwehr ausgehangen sein. Wenn nicht, denn Sachbearbeiter Feuerwehr deiner Kommune fragen.
Umgehend Unfallmeldung fertigen. Unfall sollte auch im Einsatzbericht vermerkt werden.
Grundsätzlich immer jede noch so kleine Verletzung dem direkten Vorgesetzten melden und schauen das er das auch einträgt.
Solltest du unverzüglich nachholen + Durchgangsarzt
nachträglich eintragen ist nicht drin.. du kannst es ja nicht mehr beweisen.. sowas muss SOFORT passieren.. oder eben noch am gleichen Tag...auch der BG Arzt muss in diesem Falle SOFORT aufgesucht werden.. nicht erst Tage später
Du musst sofort Bescheid geben und es muss dokumentiert sein. Ich würde sicher auch zum Arzt gehen oder ins Spital in die Ambulanz. Sie erstellen dann ein Protokoll über den Unfall.