Arbeitsunfall nun keine AU mehr durch D-Arzt?

3 Antworten

Dann solltest Du noch einmal zu einem Orthopäden gehen und überprüfen lassen, ob es sich wirklich nur um Stauchungen handelt(e).

verreisterNutzer  20.11.2017, 22:33

Es wurde geröngt und ein MRT wurde gemacht. Da wurde ein vorschaden an der Halswirbelsäule festgestellt. Ich denke das durch den Arbeitsunfall sich das ganze verschlimmert hat. 

Mir gehts jetzt darum, darf ich zum Hausarzt? 

michi57319  20.11.2017, 22:35
@verreisterNutzer

Ja sicher! Irgendwer muss dich ja weiterhin krankschreiben.

verreisterNutzer  20.11.2017, 22:45
@michi57319

Ja das stimmt schon. Kenn mich nicht so aus damit. Weiss ja viel aber alles was mit der BG zu tun hat kenn ich  mich  nicht mit aus. Zudem bin ich  aufgrund des Unfalles in Physiologischer Behandlung, weil ich echt nervlich am Endpunkt bin

Lass Dich vom Hausarzt krankschreiben. Jeder hat ein anderes Schmerzempfinden. Und nicht bei jedem ist die Heilungsdauer gleich.

Das sollte aber der Durchgangsarzt auch wissen. 

verreisterNutzer  20.11.2017, 22:41

Ja darf der Hausarzt denn krankschreiben? Läuft ja alles über BG. Hab ja keine Ahnung, hatte noch nie einen Arbeitsunfall. 

verreisterNutzer  20.11.2017, 22:47
@beangato

Bei deinem Artikel scheiden sich ja auch die Geister. Einer so einer so. Oh man, wieso muss alles so kompliziert sein. 

beangato  20.11.2017, 22:52
@verreisterNutzer

Nicht wirklich.

Es wird als Arbeitsunfall über die BG abgerechnet, obwohl der HA behandelt.

Geh einfach morgen hin.

verreisterNutzer  20.11.2017, 22:59
@beangato

Ja war richtig baff als der Durchgangsarzt sagte ich soll morgen wieder arbeiten gehen. So habe ich natürlich keine Überweisung o.ä. Naja ich  werde berichten was der HA gesagt hat. 

Hallo Manju2017,

laut deinen Schilderungen hat deine weitere Behandlung bei deinem Orthopäden oder deinem Hausarzt zu Lasten deiner gesetzlichen Krankenversicherung zu erfolgen.

Die BG ist nur solange für deine Behandlung und Arbeitsunfähigkeit zuständig, wie diese aufgrund der Unfallfolgen erforderlich ist.

Sowohl der durch deinen Unfall verursachte Gesundheits(erst)schaden als auch jegliche daraus resultierende Unfallfolgen müssen nachgewiesen sein. 

In deinem Fall war die Stauchung deiner Halswirbelsäule der Gesundheitserstschaden. Wie dein D-Arzt sagt, heilt diese Stauchung aller Erfahrung nach innerhalb von wenigen Wochen aus.

Inwiefern deine Wirbelsäule durch das Unfallereignis verletzt worden ist, kann in der Regel durch eine Röntgen- und MRT-Untersuchung festgestellt werden. Die Röntgenuntersuchung dient der Feststellung von knöchernen Schäden, die MRT-Untersuchung eher der Feststellung anderer "weicherer" Körperstrukturen wie Muskeln etc.

Du hast geschildert, dass bei dieser Untersuchung nur verschleißbedingte Veränderungen entdeckt worden sind. 

Es ist also inzwischen kein unfallbedingter Behandlungsbedarf aufgrund der Unfallfolgen mehr gegeben. Ein Nachweis dafür, dass deine Beschwerden hier auf die Stauchung zurückzuführen sind, liegt nicht vor.

Aufgrund dessen wird deine BG voraussichtlich die Behandlung früher oder später sowieso abbrechen und dir empfehlen, dich aufgrund deiner Vorschäden in der Wirbelsäule an deine Krankenkasse bzw. deinen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Im Übrigen ist es irrelevant, ob deine Beschwerden (= Schmerzen) zeitlich gesehen seit dem Unfall bestehen. 

Gruß

expertsv