Arbeitsunfall nicht gemeldet was nun?

6 Antworten

ich war beim Hausarzt und hab ihm erklärt was passiert ist und er hat mich einfach bis Sonntag krankgeschrieben und hat mir eine Schiene zum Ruhigstellen verschrieben. (In der AU hat er nicht arbeitsunfall angekreuzt) (und auch nicht den Durchgangsarzt überwiesen)

Dann war es halt eine private Verletzung , zahlen mußt du nichts , hast allerdings auch keinen Anspruch auf Spätfolgen der Verletzung , gegenüber der Berufsgenossenschaft !

CorneliusR 
Beitragsersteller
 22.08.2020, 03:48

Gibt es kein Problem wenn ich in dem Unfallbogen von der Krankenkasse angegeben habe, dass das ganze ein Arbeitsunfall war??

schoschi06  22.08.2020, 03:55
@CorneliusR

Du bist nicht der Erste dem das passiert , KK und BG können das schon unterscheiden , zahlen mußt du nichts , eventuell , kommt noch mal eine Anfrage , in der du den Sachverhalt klähren sollst/mußt !

CorneliusR 
Beitragsersteller
 22.08.2020, 03:59
@schoschi06

Dankeschön, das ist schonmal beruhigend

Und falls diese Anfrage kommt was soll ich sagen? Genau das selbe als bei dem ersten Unfallbogen von der Krankenkasse?

schoschi06  22.08.2020, 04:06
@CorneliusR

Ja , was denn sonst !

Die Krankenkasse wird sich wohl an die BG wenden, um die Behandlungskosten von dieser erstattet zu bekommen. Da der Arbeitsunfall nicht gemeldet wurde, wird sie sich dann an deinen Arbeitgeber wenden, um den Sachverhalt zu klären.

Ergo: du sagst am Montag besser, was und wie es geschehen ist, damit dein AG nicht aus allen Wolken fällt, wenn er die Anfrage der BG bekommt.

Für das nächste Mal weißt du es: egal wie schwerwiegend oder weniger schlimm es dir vorkommt, IMMER zum D- Arzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft zahlen die Behandlungskosten. Der Verletzte bekommt keine Rechnung (solange er nicht lügt)!

Am besten am Montag mit dem Ausbilder und/oder der Personalabteilung sprechen und die Situation (ärztliche Behandlung und Fragebogen der Krankenkasse) schildern.

Wenn man nicht lügt, passiert nichts Schlimmes. Es ist menschlich, dass man mal etwas vergisst (Aufsuchen des Durchgangsarztes).

Bei den Leistungen der Unfallversicherung braucht man keine Zuzahlungen zu leisten (einer der Vorteile gehenüber den Leistungen der Krankenkasse).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wat wat wat?? Da wird nichts kommen. Und wenn doch sagst du einfach es ist dir nicht auf der Arbeit passiert. Dein Arzt hat Schweigepflicht, von dem wird es auch niemand erfahren.

CorneliusR 
Beitragsersteller
 22.08.2020, 03:39

Ja aber in der Unfallbogen von der Krankenkasse hab ich es als Arbeitsunfall angegeben :( ja, ich bin doof

micha2  22.08.2020, 03:51
@CorneliusR

Wovor genau fürchtest du dich denn jetzt? Da wird nichts passieren. Dir geht es doch schon besser.

Das macht nichts.

Die Krankenkasse lässt sich das Geld von der Berufsgenossenschaft erstatten. Die Unfallkassen sind z.B. für Schulen zuständig.

Für das nächste Mal weißt du ja Bescheid.

Zur Orientierung sprechen wir hier über Behandlungskosten zwischen 50 und 250 Euro (je nach Art/Preis der Schiene). Ambulante Arztbehandlung kann sich die Krankenkasse bei einem Arbeitsunfall nicht von der Berufsgenossenschaft erstatten lassen. Höchstens das Hilfsmitte. Da reden wir dann also schon über noch weniger Geld. 100 bis 150 Euro sind „nichts“, wenn man sieht, dass andere Unfälle auch mal Millionen kosten können.

Viel prüfen wird die BG da nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung