Arbeitsunfall nicht gemeldet was nun?
Hallo, ich geh direkt auf den Punk.
ich hab mir am Mittwoch die Hand leicht bei der Arbeit verletzt, da sah es nicht schlimm aus, ich hab also nichts gesagt und hab ganz normal weitergearbeitet. Am nächsten Tag hatte ich einige Schmerzen, ich war beim Hausarzt und hab ihm erklärt was passiert ist und er hat mich einfach bis Sonntag krankgeschrieben und hat mir eine Schiene zum Ruhigstellen verschrieben. (In der AU hat er nicht arbeitsunfall angekreuzt) (und auch nicht den Durchgangsarzt überwiesen)
Heute hab ich einen Unfallbogen vom Krankenkasse geschickt bekommen und tja... Da ist mir aufgefallen dass ich den Unfall gar nicht gemeldet/dokumentiert habe (ich hatte es mal in der Schule, aber hab nicht daran gedacht). Ich hab also diesen Unfallbogen vom Krankenkasse einfach ausgefüllt und hab es so geschickt.
Ich war beim keinen Durchgangsarzt, ich finde es ehrlicherweise nicht notwendig, meiner Hand geht's schon besser und wir haben heute Samstag.
Es gab keine Zeuge beim Unfall.
Ich hab keine Unfallanzeige oder ähnliches außer dem Unfallbogen vom Krankenkasse.
Muss ich die Kosten tragen? Wenn ja, wie viel könnte es sein?
Werde ich rechtlich Ärger von Unfallkasse bekommen? Die können ja behaupten dass ich ein Betrugsversuch beabsichtige oder so...
Bin azubi und es ist das erste Mal dass ich so einen "Arbeitsunfall" habe, ich weiß dass ich vllt nicht richtig gehandelt hab. Nun bin ich ein bisschen nervös das es richtig teuer wird.
6 Antworten
ich war beim Hausarzt und hab ihm erklärt was passiert ist und er hat mich einfach bis Sonntag krankgeschrieben und hat mir eine Schiene zum Ruhigstellen verschrieben. (In der AU hat er nicht arbeitsunfall angekreuzt) (und auch nicht den Durchgangsarzt überwiesen)
Dann war es halt eine private Verletzung , zahlen mußt du nichts , hast allerdings auch keinen Anspruch auf Spätfolgen der Verletzung , gegenüber der Berufsgenossenschaft !
Du bist nicht der Erste dem das passiert , KK und BG können das schon unterscheiden , zahlen mußt du nichts , eventuell , kommt noch mal eine Anfrage , in der du den Sachverhalt klähren sollst/mußt !
Dankeschön, das ist schonmal beruhigend
Und falls diese Anfrage kommt was soll ich sagen? Genau das selbe als bei dem ersten Unfallbogen von der Krankenkasse?
Ja , was denn sonst !
Die Krankenkasse wird sich wohl an die BG wenden, um die Behandlungskosten von dieser erstattet zu bekommen. Da der Arbeitsunfall nicht gemeldet wurde, wird sie sich dann an deinen Arbeitgeber wenden, um den Sachverhalt zu klären.
Ergo: du sagst am Montag besser, was und wie es geschehen ist, damit dein AG nicht aus allen Wolken fällt, wenn er die Anfrage der BG bekommt.
Für das nächste Mal weißt du es: egal wie schwerwiegend oder weniger schlimm es dir vorkommt, IMMER zum D- Arzt.
Hallo,
Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft zahlen die Behandlungskosten. Der Verletzte bekommt keine Rechnung (solange er nicht lügt)!
Am besten am Montag mit dem Ausbilder und/oder der Personalabteilung sprechen und die Situation (ärztliche Behandlung und Fragebogen der Krankenkasse) schildern.
Wenn man nicht lügt, passiert nichts Schlimmes. Es ist menschlich, dass man mal etwas vergisst (Aufsuchen des Durchgangsarztes).
Bei den Leistungen der Unfallversicherung braucht man keine Zuzahlungen zu leisten (einer der Vorteile gehenüber den Leistungen der Krankenkasse).
Gruß
RHW
Wat wat wat?? Da wird nichts kommen. Und wenn doch sagst du einfach es ist dir nicht auf der Arbeit passiert. Dein Arzt hat Schweigepflicht, von dem wird es auch niemand erfahren.
Ja aber in der Unfallbogen von der Krankenkasse hab ich es als Arbeitsunfall angegeben :( ja, ich bin doof
Wovor genau fürchtest du dich denn jetzt? Da wird nichts passieren. Dir geht es doch schon besser.
Das macht nichts.
Die Krankenkasse lässt sich das Geld von der Berufsgenossenschaft erstatten. Die Unfallkassen sind z.B. für Schulen zuständig.
Für das nächste Mal weißt du ja Bescheid.
Zur Orientierung sprechen wir hier über Behandlungskosten zwischen 50 und 250 Euro (je nach Art/Preis der Schiene). Ambulante Arztbehandlung kann sich die Krankenkasse bei einem Arbeitsunfall nicht von der Berufsgenossenschaft erstatten lassen. Höchstens das Hilfsmitte. Da reden wir dann also schon über noch weniger Geld. 100 bis 150 Euro sind „nichts“, wenn man sieht, dass andere Unfälle auch mal Millionen kosten können.
Viel prüfen wird die BG da nicht.
Gibt es kein Problem wenn ich in dem Unfallbogen von der Krankenkasse angegeben habe, dass das ganze ein Arbeitsunfall war??