Arzt hat falsches Medikament verschrieben. Kann ich nach Schadenersatz klagen? Werde ich Erfolg haben?
Mein Arzt hat mir ein Medikament verschrieben, gegen das ich allergisch bin. Zum Glück habe ich es vor der Einnahme bemerkt, als ich die Verpackungsbeilage gelesen habe. Jedoch musste ich das Medikament selbst bezahlen, da die Krankenkasse das nicht übernimmt und habe jetzt 50 Euro verschwendet. Der Apotheker nimmt das Medikament auch nicht zurück, da es anscheinend nach Arzneimittelgesetz nicht erlaubt ist. Aber die Schuld gebe ich dem Arzt, da er keine Anamnese gemacht hat und ich jetzt auf den Kosten für seinen Fehler sitzen bleibe.
P.S.: Ich bin allergisch gegen Pollen und darf das Medikament deshalb nicht nehmen. Ich finde bei einer so weit verbreiteten Allergie sollte man auf jeden Fall danach fragen bevor man ein Medikament verschreibt, was Pollen enthält.
10 Antworten
Versuchs estmal durch freundliches Fragen beim Arzt.
Kennst du sonst jemand, der das selbst zahlen muss? Dann gibs doch dem für 2/3 des Preises. Viel einfacher als mit ungewissem Erfolg zu klagen.
Also das ein Apotheker ein Medikament das seine Apotheke verlassen hat nicht mehr zurück nimmt ist nicht unlogisch. Sobald es den Laden verlässt sind die Lagerungsbedingungen nicht mehr wie von ihm gegeben.
Klingt hart, mir hat ein Arzt auf verlangen ein Medikament gegen mich Übelkeit verschrieben, obwohl bekannt ist das es sich damals mit einem anderen Medikament das ich fix hatte auch gar nicht verträgt, weil es zu Nebenwirkungen wie Herzrasen, Schwindel, Benommenheit bis zu Bewusstlosigkeit führen kann. Mit den Symptomen durfte ich much rumschlagen, kam ins Krankenhaus weil ich auf öffentlichem Boden Bewusstlos wurde, mein Herz bei 150 schlagend aufgefunden wurde und mein Blutdruck leicht erhöht.
Ich musste später im Krankenhaus erfahren, dass er mir ein anderes Medikament hätte verschreiben müssen, bei dem Wissen der Interagieren und ich sass auf einer grösseren Rechnung als so lächerlichen 50€.
Bei mir stand das mit Interaktion nicht in der Packungsbeilage.
Hallo.
Das kann man nicht pauschal beantworten.
- Hast du vorab dem zuständigen Arzt da drüber informiert gegen was Du eine Allergie hast? Dazu bist Du verpflichtet.
- Ist Dir ein körperlicher Schaden da durch entstanden? Wenn ja, besteht ein Gutachten?
- Hast du einen weiteren Arzt aufgesucht, der dies untersucht und protokolliert hat?
Wenn nicht, wirst Du nicht Erfolgreich werden, sondern noch Geld bezahlen und am Ende verlieren.
VG
1. Was bitte war das denn für ein Medikament? Und 2.: du hättest dem doc sagen können, daß du Allergiker bist. Du hättest ebenso in der Apotheke nachfragen können (zu Risiken und Nebenwirkungen...) und 3. Ist dir kein körperlicher Schaden entstanden, die Kosten für eine Klage dürften unverhältnismäßig hoch sein.
können darfst du, nur leider wirst du 1. keinen Anwalt finden 2. Schadenersatz hast du wenn überhaupt für 50 Euro, womit wir wieder bei 1. sind, kein Anwalts macht was für nen Schadenswert von 50 Euro. da kostet der Anwalt schon mehr.
geh einfach zu deinem Arzt und sprich ihn drauf an.
übrigens gibt es zig tausende Allergien. stell dir vor der Arzt müsste jeden Patient vorher jede einzelne Allergie abfragen. es ist deine Pflicht ihm deine Allergien zu nennen.
um welches Medikement geht es überhaupt? oftmals sind medikamente nur mit einem Warnhinweis versehen, dass bei Pollenallergien Medikemante nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden können. eine Allergie gegen Pollen schließt ein Medikament nicht sofort zu 100% aus.
es ist deine Pflicht ihm deine Allergien zu nennen.
Eben!