Arzt verweigert Einsicht in Entlassungsbericht aus der Reha
Hallo, zusammen!
Wie sieht das mit den Entlassungsberichten aus? Hatte in der Reha meine Bezugstherapeutin gefragt, ob ich mir den erst durchlesen kann, bevor der weggeschickt wird. Sie sagte, das wäre theoretisch möglich, aber praktisch nicht, weil er noch nicht geschrieben sei und erst 2 Wochen nach meiner Abreise beim Hausarzt eintrudelt... ich müsse dann dorthin gehen, um ihn zu lesen. Als ich letzte Woche dann zu meinem Hausarzt gegangen bin und Einblick in den Bericht verlangt hab, hat er mir gesagt, der sei nicht für meine Augen bestimmt. Und (O-Ton): "Wenn die in der Klinik dir den nicht gezeigt haben, dann zeig ich dir den auch nicht." - ist das rechtens? Hab ich nicht n Recht darauf, den zu lesen? Ich mein... immerhin betrifft es ja MICH, was da drin steht... und keinen anderen?!
16 Antworten
Du hast das Recht, auf Einsicht in deine Akte!
http://www.focus.de/finanzen/recht/krankenakte-der-patient-darf-mitlesenaid317911.html
Kurz und knackig. JA Du hast ein Recht darauf deine Akte bzw. Krankenbericht einzusehen, weil es sich um Personen bezogene Daten handelt. Gem. Datenschutzgesetz sind sogar Behörden wie z.b. das KBA verpflichtet über deine gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Es gibt für solche Fragen sogar einen Bundesdatenschutzbeauftragten der die Ausführung dieser Gesetzte überwacht. Im Übrigen würde ich dir dringend empfehlen den Hausarzt zu wechseln. Von einem Vertrauensverhältnis kann wohl hier kaum noch dir Rede sein. Deine Unterlagen kann dein neuer Arzt dann anfordern und dir dann ggf. auch Einsicht gewähren. Gruß vom Seestern *
Ob zu Recht oder zu Unrecht. Gerade bei Psycho. Es bringt Dir selbst nichts. Wenn Du irgendwo steckts und der Arzt sieht du stehst noch zu wackelig da, warum sich unnötig irritieren lassen. wenn Du wieder ausgeglichener bist kannst es ja erfragen.Glaub mir auch bitte: Du verhaust Dir dein Vertrauen mehr damit, als daß es dir hilft.
Grundsätzlich hat ein Patient das Anrecht auf Akteneisicht. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. Eine Akteneinsicht braucht bzw. darf nicht gewährt werden, wenn sich dadurch Beeinträchtigungen für den Patienten ergeben könnten. Dies ist in erster Linie bei psychiatrischen oder psychotherapeutischen Arztbriefen oder Befundberichten der Fall. Psychiatrische oder psychotherapeutische Arztberichte werden daher auch oft mit dem Vermerk an den Hausarzt versendet, dass er nicht an den Patienten und andere Personen herausgegeben werden darf.
Dieses Vorgehen ist durch das Arztrecht gedeckt.
Aber SELBSTVERSTÄNDLICH!!!
Was ist das für ein Hausarzt? Oder bis Du noch nicht Volljährig? Evtl. sogar Entmündigt und Du weißt nix davon bzw, hast es wieder vergessen? Dann, ja dann könnte es sein, das der Arzt es zunächst dem Betreuer oder Amtspfleger zeigen muss.
Sollte alles was ich oben geschrieben habe, NICHT zutreffen, sofort zum Arzt und Einsicht in die Unterlagen FORDERN, ABER, danach auch den Bericht AUSHÄNDIGEN lassen! Das ist IHR EIGENTUM und wurde zu IHRER Person vorgenommen.Wer, ausser Sie, sollte denn die Akte kennen?
Solllte der Arzt nochmal so einen Spruch loslassen, bitte sofort mit der Krankenkasse sprechen.
Selbst die Röntgenbilder "gehören dem Patienten!!! Wer bezahlt Ihrer Meinung nach wohl den Arzt? Die Krankenkasse oder letztendlich Sie und die Beitragsgemeinschaft? Also auf zum Arzt, sich alles haarklein erklären lassen was im Bericht steht und dann mitnehmen!!!Da es sich um eine Reha gehandelt hat, könnte evtl. der Leistungsträger -Rententräger, Versicherung- Interesse an dem Bericht haben, evtl verständlich, ABER, ich würde zunächst SELBST wissen wollen, was da drin steht. Noch besteht in Deutschland die Möglichkeit, gegen Gutachten oder sonstwas Widerspruch oder ein Gegengutachten erstelle zu lassen.
Es ist oft eine reine Zeitfrage die sich stellt. Wenn das Gutachten, warum auch immer mal "verloren" gehen sollte. Was machen Sie dann?