Arzt verweigert die Verordnung von Therapien-was tun?

8 Antworten

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Moin.

Der Hausarzt ist da der falsche Ansprechpartner. Die streichen sich zwar gerne das Geld solcher Fälle ein. Aber wenns an Verordnungen geht, reden sie sich gerne mit ihrem Budget raus.

Ansprechpartner der Wahl ist entweder das Krankenhaus, welches die Behandlung durchgeführt und auch die Reha veranlasst hat, oder ein niedergelassener Facharzt der Neurologie.

Sie sollte sich entweder an das behandelnde Krankenhaus wenden, oder sich von ihrem Hausarzt an einen Neurologen überweisen lassen. Sollte dieser die Überweisung verweigern: Krankenkasse anrufen.

In jedem Fall sollte sie zum ersten Besuch eines Neurologen alle ihr vorliegenden Berichte mitnehmen und gegenüber ihrem Hausarzt darauf bestehen, auch von diesem alle Berichte und Befunde in Kopie ausgehändigt zu bekommen (das ist ihr uneingeschränktes Recht und wenn der Arzt das anders sieht, sollte man ihm nahelegen, noch mal die Uni zu besuchen - im Zweifelsfall reicht aber auch hier ein kurzer Anruf bei der Krankenversicherung).

Sollte sie bei der AOK versichert sein: Diese bietet unter anderem eine Facharztvermittlung und einen entsprechenden Terminservice an. Einfach mal das Clarimedis Servicecenter anrufen:

0800 0 326 326 (Kostenfrei aus dem Festnetz)

Die sind 24 Stunden am Tag 365 Tage im Jahr erreichbar. Alles was man braucht ist die Versichertennummer.

Andere Krankenkassen bieten vergleichbare Dienste an. Da am Besten mal deren Internetseite besuchen und dort entsprechend nachlesen.

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ASRvw de André

airmac 
Beitragsersteller
 04.11.2016, 08:19

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Normalerweise beträgt die Wartezeit beim ansässigen Neurologen mehrere Monate bzw. einige Wochen, ich bin gespannt. Der Weg über die Krankenkasse wäre jetzt das Mittel der Wahl auch von ihr gewesen, zumal bei chronischen Erkrankungen nicht mehr die Budgetierung der Ärzte betroffen ist. Ich werde hier den Verlauf nochmal später posten für ähnlich Betroffene.

verreisterNutzer  04.11.2016, 08:54
@airmac

Moin.

Ich kann da jetzt nur von der AOK sprechen, bei der ich selbst bin. Aber die haben einen Terminservice, der Dir einen Termin bei einem in Reichweite liegenden Facharzt innerhalb von zwei Wochen vermittelt.

Eine weitere Möglichkeit besteht hier darin, über einen Überweisungsschein zur Mit-/ Weiterbehandlung die neurologische Ambulanz einer größeren Klinik aufzusuchen, z.B. einer nahe Uni-Klinik. Die früher dazu nötigen Poliklinik-Berechtigungsscheine sind dafür nicht mehr erforderlich.

Aber das ist alles am einfachsten mit der Krankenversicherung zu klären. Also einfach mal da anrufen.

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ASRvw de André

Griesuh  04.11.2016, 08:14

Ansprechpartner der Wahl ist entweder das Krankenhaus, welches die Behandlung durchgeführt und auch die Reha veranlasst hat,

das ist nicht der Ansprechpartner für weitere Verordnung von Therapien.

Dafür ist der behandelnde Arzt der Ansprechpartner.

verreisterNutzer  04.11.2016, 08:47
@Griesuh

Moin.

Das stimmt nur teilweise. Wenn der Hauptteil der Behandlung unter Ausschluss des (Haus-) Arztes erbracht und weitere Maßnahmen wie etwa die Reha durch das Krankenhaus veranlasst wurden, dann ist in diesem Falle das Krankenhaus der behandelnde Arzt.

Ich habe das gerade selbst erlebt. Ich wurde die letzten vier Monate ausschließlich von der Handchirurgie im Bergmannsheil behandelt, wohin ich von einem anderen Krankenhaus überwiesen wurde. Mein Hausarzt war nie an der Behandlung meiner Handgelenksfraktur beteiligt.

Das Bergmannsheil verordnete mir eine zusätzliche Diagnostik durch einen niedergelassenen Neurologen, verweigerte aber eine Überweisung und verwies auf den Hausarzt. Der verweigerte sie ebenfalls, weil er die Verletzung nie behandelt hat.

Die Krankenkasse brachte schließlich Klarheit in die Angelegenheit und stellte fest, dass das Bergmannsheil, welches die Verletzung zuletzt alleine behandelt hat, in diesem Falle nicht nur Krankenhaus, sondern auch behandelnder Arzt ist und folglich eine Überweisung schreiben muss. Das wussten die da bislang auch nicht. Jetzt wissen sie es.

Wenn also das Krankenhaus bislang die eigentliche Behandlung durchgeführt und anschließend die Patientin nur für die Ausstellung von Anschlussverordnungen an den Hausarzt verwiesen hat, ist in dem Fall das Krankenhaus auch gleichzeitig behandelnder Arzt und damit hier zuständig.

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ASRvw de André

Der Hausarzt kann durchaus die weiteren Verordnungen ausstellen, macht es jedoch oft nicht, da es durch ständige Rückfragen der Krankenkassen einen hohen brürokratischen Aufwand bedeutet. Das hat zumindest mein Hausarzt gesagt, als ich in einer ähnlichen Lage war.

Besser ist es, wenn Deine Bekannte zu einem Neurologen geht, da der eh der geeignetere Ansprechpartner bei einem Apoplex ist.

Beim ersten Termin soll sie, bzw. ihre Begleitperson auf jeden Fall sämtliche vorhandene Unterlagen, bzw. Arztbriefe des Krankenhauses, sowie etwa vorhandene weitere ärztliche Unterlage mitnehmen. Sollte sie aus irgendeinem Grund diese Unterlagen nicht haben, soll sie sich diese vom Hausarzt kopieren lassen. Der Hausarzt ist zur Herausgabe dieser Unterlagen verpflichtet.

airmac 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 08:06

Das ist alles grundsätzlich alles so richtig, aber hier wartet man wochen-wenn nicht monatelang auf einen Termin beim Neurologen, weil der völlig überlastet ist und übrigens gerade eine Regressforderung von fast einer halben Million hat. Für die Bekannte wird daher der Weg über die Krankenkasse gehen, wenn sie denn die Kraft und Nerven dafür hat. Denn die Schwierigkeiten sind nicht das einzige Problem, dazu kommen noch Schwierigkeiten mit der Pflege, Hilfsmitteln, die erst in einigen Wochen geliefert werden sollen usw. Leider lebt die Tochter 2000 km entfernt und kann auch nicht mal eben immer kommen. Vielen Dank für die Hilfe..!

David56  08.11.2016, 21:25
@airmac

Diese Aussage ist absoluter Blödsinn! Wenn der Termin wirklich dringlich ist, (und nicht nur Deiner Meinung nach) reicht ein bloßer Anruf des Hausarztes und der Termin steht innerhalb maximal einer Woche. Viele Neurologen nehmen dringliche Fälle auch ohne Terminvereinbarung an. Mittlerweile gibt es auch eine Facharztvermittlungsstelle der Krankenkassen, die einen Facharzttermin innerhalb von 4 Wochen garantieren. Außerdem kann mir keiner erzählen, dass er nur Zugang zu einem einzigen Neurologen hat, egal wo er in Deutschland wohnt. Ich wohne auch in einer ländlichen Region (auch badisch Sibirien genannt :-)) (warum wohl?) mit recht wenigen Fachärzten und trotzdem gibt es im Umkreis von 30km fünf Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie. Selbst wenn es weiter weg wäre, was ich nicht glaube, und Deine Bekannte niemanden hätte der sie zum Neurologen fahren kann, ist der Hausarzt verpflichtet einen Taxischein auszustellen. Sollte ein Taxi aufgrund der Behinderungen nicht ausreichend sein, kann er auch einen Transportschein für einen speziellen Krankentransport ausstellen. Sollte er sich aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen weigern dies zu tun, wäre es vielleicht mal Zeit den Hausarzt zu wechseln. Es reicht nunmal nicht immer nur zu jammern und über die Ärzte zu schimpfen, man muß auch ab und an mal was zeigen was sich Eigeninitiative nennt. Und das gilt nicht nur für den Patienten sondern auch und gerade bei solch schwerwiegenden Krankheitsfolgen für das Umfeld des Patienten. 

Für weitere ambulante Physio muß man einen Antrag bei der KK auf Leistungen außerhalb des Regelfalls stellen. Dafür bekommt man einen Vordruck der Kasse, den der Arzt unterschreiben muß. Nach Gewährung durch die Kasse kann der Therapeut wieder tätig werden. Das geht in der Regel ganz schnell.

Hausärzte haben ein anderes Budget als ein Facharzt. sie sollte sich die Verordnungen vom Neurologen ausstellen lassen. damit gibt es idR weniger Probleme mit dem Ausstellen von Verordnungen.

airmac 
Beitragsersteller
 07.11.2016, 08:08

Wird sie versuchen, wenn sie dort einen Termin hat... bis dahin mal schauen...

Beim Hausarzt seid ihr auch falsch. Der darf in der Tat nur ein Rezept ausstellen. Das muss der behandelnde Orthopäde machen

airmac 
Beitragsersteller
 04.11.2016, 09:42

Ablehnen durften sie bislang nur bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Stellte der Arzt eine medizinische Notwendigkeit fest und verordnete ein Heilmittel, dann mussten bislang immer die Kosten übernommen werden. Das waren oder sind bei Schlaganfall 40 Behandlungen z. b für Ergo.

Griesuh  04.11.2016, 08:16

Leider falsche Aussage. Jeder Arzt darf Verordnungen über erforderliche Therapien ausstellen. Leider ist es so, dass die Kassen oft über die 6 Therapien hinausgehede Verordnungen die Kostenübernahme erst einmal ablehnen.

airmac 
Beitragsersteller
 04.11.2016, 07:54

Nach meinen Informationen ist diese Aussage falsch, ich kenne viele Fälle, wo der Hausarzt verordnet. Es betrifft auch nicht seine Budgetierung, wenn er ein paar Punkte beachtet wie z. b. die passende Indikation.